❓ Kulturgut - Weiteres Verfahren mit Kleistbriefen aus Frankfurt (Oder)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft zwei Originalbriefe und sechs weitere handschriftliche Zeugnisse Heinrich von Kleists, die sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin befinden. Der Fragesteller möchte wissen, warum die Landesregierung die Schriftstücke nicht nach Frankfurt (Oder) holt, obwohl die Stadt die Besitzverhältnisse in der Vergangenheit als strittig ansah.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Stadt Frankfurt (Oder), das dortige Kleist-Museum, die Staatsbibliothek zu Berlin sowie das Land Berlin als jetziger Standort der Dokumente.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Welche neuen Erkenntnisse führten dazu, sich mit den Besitzverhältnissen zugunsten Berlins zufriedenzugeben? 2) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Schriftstücke bis zu den Feierlichkeiten 2027 nach Brandenburg zu holen? 3) Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen den Ländern bei der Rückführung historischer Kulturgüter? 4) Wie gestaltet sich die Kooperation zwischen Kleist-Museum und Staatsbibliothek praktisch? 5) Wie ist der Zustand der Schriftstücke, was kostet ihre Sicherung/Restaurierung und wer trägt die Kosten?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Es gebe keine neuen Erkenntnisse; sowohl 1955 als auch 2009 habe die Stadt Frankfurt (Oder) die Rechtsfrage geprüft und jeweils festgestellt, dass keine rechtliche Grundlage für eine Rückgabe bestehe. Maßnahmen zur Überführung nach Brandenburg bis 2027 würden keine ergriffen. Die Rückgabepraxis der Länder richte sich je nach historischem Kontext nach unterschiedlichen Grundlagen (u.a. Washingtoner Prinzipien 1998 für NS-Raubgut, Vermögensgesetz und Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz mit 1993/1995 abgelaufenen Fristen für SBZ/DDR-Entziehungen, Haager Landkriegsordnung 1907 und Haager Konvention 1954 für Kriegsverluste, Leitlinien von 2025 für koloniale Kontexte); im Streitfall bei NS-Raubgut könne seit 2025 ein Schiedsverfahren bei der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut eingeleitet werden. Die Kooperationsvereinbarung zwischen Staatsbibliothek und Kleist-Museum umfasse die bevorzugte Ausleihe kleistbezogener Autographen; so seien die Miniatur und die Handschrift des 'Zerbrochenen Kruges' zweimal sowie 2023 der Brief Wilhelmine von Zenges im Kleist-Museum gezeigt worden, die Leihgesuche seien jeweils schnell über die Handschriftenabteilung abgewickelt worden. Der Zustand der Handschriften sei gut, sie würden konservatorisch stabil gelagert; die Staatsbibliothek zu Berlin verfüge über eine eigene Restaurierungswerkstatt auf höchstem Standard.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom AfD-Abgeordneten Wilko Möller eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen 8/2227, 8/2352 und 8/2642 sowie auf Rechtsprüfungen der Stadt Frankfurt (Oder) aus den Jahren 1955 und 2009. Als rechtliche Grundlagen werden genannt: Washingtoner Prinzipien von 1998, Gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden von 1999, Vermögensgesetz (VermG) und Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) mit Fristablauf 1993 bzw. 1995, Gemeinsame Leitlinien zu kolonialen Kontexten von 2025, Haager Landkriegsordnung von 1907, Haager Konvention von 1954 und Zusatzprotokoll 1 der Genfer Konventionen von 1977.