❓ Jahresabschluss - Kommunale Jahresabschlüsse - Garant für zielgerichtete und realitätsnahe Haushaltsplanung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die kommunalen Jahresabschlüsse in Brandenburg sowie die Zahl der Kommunen, die sich seit 2023 in der sogenannten Haushaltssicherung befinden. Hintergrund ist laut Fragesteller, dass Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, und dass der Landtag den Kommunen dafür mehrfach Fristverlängerungen eingeräumt hat, zuletzt durch ein am 18. Dezember 2025 beschlossenes Gesetz zur Änderung des § 69 Absatz 6 BbgKVerf.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen im Land Brandenburg: kreisfreie Städte, Landkreise, Ämter sowie Städte und Gemeinden, außerdem die unteren Kommunalaufsichtsbehörden und die Kämmereien der kreisfreien Städte und Landkreise.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie viele Kommunen sich seit 2023 nach § 68 BbgKVerf in der Haushaltssicherung befinden, aufgeschlüsselt nach Jahr und Kommunentyp, im Vergleich zu 2021. 2) Wie viele Kommunen sich zum 1. April 2026 in vorläufiger Haushaltsführung befunden hätten, gäbe es die gesetzliche Ausnahme nach § 69 Absatz 6 BbgKVerf nicht. 3) Welche Kommunen die Haushaltssicherung seit 2023 beenden konnten. 4) Welche Kommunen seit 2023 neu in die Haushaltssicherung geraten sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit detaillierten Tabellen: 2026 befinden sich 56 von 478 Kommunen (11,72 %) in Haushaltssicherung, gegenüber 66 (13,81 %) im Jahr 2021 – ein Rückgang um 2,09 Prozentpunkte. Bei Landkreisen ist die Quote dagegen gestiegen: von 0 % (2021) auf 28,57 % (2026, 4 von 14 Landkreisen). Ohne die Fristverlängerung nach § 69 Absatz 6 BbgKVerf hätten sich laut Landesregierung 190 Kommunen (39,75 %) in vorläufiger Haushaltsführung befunden; 288 Kommunen (60,25 %) erfüllen die Anforderungen und unterliegen keiner vorläufigen Haushaltsführung. Für 14 Kommunen, die 2023 HSK-pflichtig waren, besteht 2026 keine HSK-Pflicht mehr (z. B. Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, Stadt Oderberg, Stadt Wittenberge). 26 Kommunen, die 2023 nicht HSK-pflichtig waren, sind 2026 neu HSK-pflichtig (u. a. die Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und Teltow-Fläming sowie mehrere Gemeinden wie Bersteland, Altdöbern und Stadt Zossen).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Andreas Noack (SPD-Fraktion) als Drucksache 8/2640 eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt als Drucksache 8/2794 vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Landesregierung verweist auf eine frühere Antwort zur Kleinen Anfrage 415 (Drucksache 8/1126) mit Datenstand bis 2022/Ausblick 2025, auf eine Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales am 5. November 2025 zum Gesetzentwurf (Drucksache 8/1724) sowie auf die am 18. Dezember 2025 beschlossene Änderung des § 69 Absatz 6 BbgKVerf, die den Kommunen ein zusätzliches Jahr zur Erstellung der Jahresabschlüsse einräumt. Datenstand der Antwort ist April 2026.