❓ Boden - Vollzugsstatus der EU-Wiederherstellungsverordnung in Brandenburg nach Vorlage des Nationalen Wiederherstellungsplans
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren, dass Brandenburg die seit August 2024 geltende EU-Wiederherstellungsverordnung der Natur im Februar 2025 vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, mit Verweis auf fehlende bundesrechtliche Verfahrensregelungen und unzureichende Daten- und Finanzierungsgrundlagen. Anlass der Anfrage ist der am 30. April 2026 vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegte Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans, der laut den Fragestellern in zentralen Finanztabellen den Vermerk „Keine Angaben“ enthält und unter Finanzierungsvorbehalt steht, obwohl bis 2030 Maßnahmen auf rund 20 % der deutschen Landesfläche vorgesehen seien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (zuständig laut Pressemitteilung von Ministerin Hanka Mittelstädt), die Unteren Vollzugsbehörden der Landkreise, Landnutzer, Eigentümer und Bewirtschafter sowie Umweltorganisationen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Ob der Bund die als Voraussetzung genannten bundesgesetzlichen Verfahrensregelungen (z. B. Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes) erlassen hat und welche Auswirkung dies auf die Brandenburger Vollzugsaussetzung hat. 2. Ob EU-Kommission oder Bundesregierung auf die Aussetzungsentscheidung reagiert haben und mit welchen angedrohten Konsequenzen. 3. Für welchen Zeitraum die Landesregierung die Aussetzung rechtlich für tragfähig hält und welche Folgen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren für Brandenburg hätte. 4. Ob die Landesregierung die Einreichung des laut Fragestellern unvollständigen NWP-Entwurfs zum 1. September 2026 für vertretbar hält und welche Position sie gegenüber dem Bund vertritt. 5. Ob sich die Landesregierung an der bis Juni 2026 möglichen Öffentlichkeitsbeteiligung des BMUKN beteiligen will. 6. Ob der angekündigte Workshop mit Landnutzern und Umweltorganisationen stattgefunden hat, mit welchem Ergebnis. 7. Ob der angekündigte Workshop mit den Unteren Vollzugsbehörden stattgefunden hat, mit welchem Ergebnis. 8. Ob weitere Konsultationsformate mit Eigentümern und Bewirtschaftern geplant sind und in welchem Zeitrahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Lars Hünich und Fabian Jank (beide AfD-Fraktion) eingereicht und ging am 11.05.2026 ein. Die Fragesteller verweisen auf eine Pressemitteilung des brandenburgischen Umweltministeriums vom 26.02.2025, laut der Ministerin Hanka Mittelstädt (SPD) die EU-Wiederherstellungsverordnung (EU 2024/1991) im Februar 2025 vorläufig außer Vollzug gesetzt habe. Die Fragesteller behaupten, der am 30.04.2026 vorgelegte Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans enthalte in zentralen Finanztabellen durchgehend den Vermerk „Keine Angaben“ und stehe unter Finanzierungsvorbehalt; die geplante Einreichung bei der EU-Kommission sei laut Fragestellern für September 2026 vorgesehen. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.