❓ Boden - Finanzierungsvorbehalt und Kostenfolgen des Nationalen Wiederherstellungsplans für Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf den am 30. April 2026 vorgelegten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP), der die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) regeln soll. Laut den Fragestellern stehen die im NWP enthaltenen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt, da der Gesamtbedarf nach derzeitigem Stand nicht durch die bestehende öffentliche oder private Finanzierung gedeckt werden könne. Die Fragesteller verweisen zudem darauf, dass der nach Artikel 21 Absatz 7 WVO fällige EU-Finanzierungsbericht der Kommission bis zum Zeitpunkt der Anfrage nicht vorliege.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut den Fragestellern die Landesregierung Brandenburg, der Landeshaushalt sowie Landwirte und Grundeigentümer, deren Flächen von Wiederherstellungsmaßnahmen betroffen wären.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1. welche Gesamtkosten für die Umsetzung der WVO in Brandenburg bis 2030, 2040 und 2050 erwartet werden, aufgeschlüsselt nach Maßnahmentypen; 2. aus welchen Haushaltstiteln die bisherigen Kosten der WVO-Bearbeitung finanziert werden; 3. ob der Grundsatz, Mehrbedarfe nur innerhalb bestehender Haushaltsansätze zu decken, auch für Brandenburg gilt und aus welchen Titeln die Kosten finanziert werden sollen; 4. welche Haushaltsrisiken die Landesregierung bei einer möglichen Umstrukturierung der europäischen Naturschutzfinanzierung nach 2027 sieht; 5. ob die Landesregierung eigene Entschädigungs- oder Ausgleichsregelungen für betroffene Landwirte und Grundeigentümer plant; 6. wie die Landesregierung die eigentumsrechtlichen Grenzen von Nutzungseinschränkungen auf privaten Flächen bewertet und welche Rechtsgutachten dazu vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen als Begründung erste grobe Kostenschätzungen aus dem NWP-Entwurf an: für Grünland 752 Millionen Euro einmalig und rund 1,96 Milliarden Euro laufend, für Wälder 1,66 Milliarden Euro laufend, für Ackerflächen 1,27 Milliarden Euro laufend und für städtische Ökosysteme 2,15 Milliarden Euro laufend. Für Monitoring, Forschung sowie den Zeitraum 2032 bis 2050 enthalte der NWP laut den Fragestellern in allen Feldern die Angabe „Keine Angaben“.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Lars Hünich und Fabian Jank (AfD-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller beziehen sich auf den NWP-Entwurf vom 30. April 2026 und auf Artikel 21 Absatz 7 der Wiederherstellungsverordnung (WVO), wonach ein EU-Finanzierungsbericht der Kommission bis zum 19. August 2025 hätte vorliegen müssen; laut den Fragestellern liegt dieser Bericht bis zum Zeitpunkt der Anfrage nicht vor.