❓ Kindertagespflege - Gleichbehandlung der Kindertagespflege bei der Qualitätsförderung und dem Kita-Budget 2026
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Förderung der pädagogischen Qualität in der Kindertagesbetreuung in Brandenburg. Mit der Richtlinie Kita-Budget 2026 stehen 8 Millionen Euro für eine Qualitätspauschale von 40 Euro pro Kind zur Verfügung, die an das Bestehen einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII gebunden ist. Die Fragestellerin sieht darin eine Ungleichbehandlung der Kindertagespflege gegenüber Kindertageseinrichtungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Fragestellerin über 2.000 in Kindertagespflege betreute Kinder in Brandenburg sowie die Kindertagespflegepersonen selbst. Zuständig für Finanzierung, Bedarfsplanung und Erlaubniserteilung in der Kindertagespflege sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1) Warum sind über 2.000 in Kindertagespflege betreute Kinder von der 40-Euro-Qualitätspauschale des Kita-Budgets 2026 ausgeschlossen? 2) Welche alternativen Landesmittel stehen Kindertagespflegepersonen 2026 analog zum Kita-Budget zur Verfügung? 3) Wie haben sich die durchschnittlichen Sachkostenpauschalen für Kindertagespflegepersonen in den Landkreisen und im Landesdurchschnitt seit 2022 verändert, und sieht die Landesregierung angesichts der Inflation Anpassungsbedarf? 4) Wie viele Kindertagespflegepersonen haben 2025 ihre Tätigkeit aufgegeben, und welche Gründe sind bekannt, insbesondere ein möglicher Wechsel in ein Angestelltenverhältnis? 5) Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung von Vertretungsmodellen bei Ausfall von Kindertagespflegepersonen, und plant das Land ab 2027 eine verpflichtende finanzielle Unterstützung für Stützpunktlösungen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die Förderung aus dem Kita-Budget 2026 (8 Mio. Euro, beschlossen im Doppelhaushalt 2025/26) richtet sich an Träger der Kindertagesstätten nach § 1 KitaG; die Kindertagespflege folgt anderen Finanzierungsregelungen, daher wurde die Förderung auf Kindertagesstätten konzentriert. Für die Finanzierung der Kindertagespflege (laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII, inkl. Sachaufwandserstattung) sind nach § 25 Abs. 1 und 2 KitaG die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig; welcher Anteil der Landesmittel darauf entfällt, ist laut Ministerium nicht ermittelbar. Zur Entwicklung der Sachkostenpauschalen seit 2022 und zu Anpassungsbedarf aufgrund der Inflation hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) keine Kenntnis, da dies in kommunaler Zuständigkeit liegt. Ebenso hat das MBJS keine Kenntnis über die Zahl der 2025 ausgeschiedenen Kindertagespflegepersonen oder deren Gründe; die entsprechende Kinder- und Jugendstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Stichtage 1. März 2025/2026) liegt noch nicht vor. Zur Bewertung von Vertretungsmodellen bei Ausfall von Kindertagespflegepersonen hat das MBJS ebenfalls keine Kenntnis, da dies gemäß § 40 KitaG den örtlichen Trägern obliegt. Eine verpflichtende finanzielle Landesunterstützung für Stützpunktlösungen ab 2027 ist nicht vorgesehen; die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach § 25 Abs. 1 KitaG für alle Angelegenheiten der Kindertagespflege sachlich zuständig.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 982 (Drucksache 8/2646) stammt von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies. Die Antwort liegt vollständig vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Genannte Zahlen: 8 Millionen Euro Kita-Budget 2026, Qualitätspauschale von 40 Euro pro Kind, laut Fragestellerin über 2.000 in Kindertagespflege betreute Kinder. Rechtsgrundlagen, auf die verwiesen wird: § 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis), § 1, § 25 Abs. 1 und 2, § 40 KitaG, § 23 SGB VIII. Zu mehreren Fragen (Sachkostenpauschalen seit 2022, Zahl der 2025 ausgeschiedenen Kindertagespflegepersonen, Vertretungsmodelle) erklärt das Ministerium, keine Kenntnis zu haben, da die Zuständigkeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt.