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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Windenergieanlage - Umgang mit Mindestabständen und sonstigen Schutzbestimmungen beim Repowering von Windenergieanlagen

13. Mai 2026Dokument 8/2806 · WP 8Brandenburg
Heiko Gehring, Lars Günther
RepoweringWindenergieanlagenMindestabstandBestandsschutzFlächenausbau

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren das sogenannte Repowering von Windenergieanlagen, bei dem ältere, nicht mehr EEG-geförderte Anlagen durch leistungsfähigere und oft höhere Anlagen ersetzt werden. Als Beispiel nennen sie ein Vorhaben im Amt Falkenberg-Höhenland in der Gemeinde Kruge-Gersdorf, wo laut den Fragestellern drei neue Anlagen mit über 200 Metern Nabenhöhe geplant seien, eine davon mit einem Abstand von nur 708 Metern zum nächsten Wohngebäude. Die Fragesteller fragen die Landesregierung nach dem rechtlichen Umgang mit Mindestabständen und Bestandsschutz in solchen Fällen sowie nach dem Stand des Flächenausbaus für Windenergie.

👥 Wer ist betroffen?

Nach Angaben der Fragesteller betroffen sind Anwohner in der Nähe von Repowering-Vorhaben, insbesondere in der Gemeinde Kruge-Gersdorf (Amt Falkenberg-Höhenland), sowie weitere von den Fragestellern genannte Orte mit Protesten (u. a. Bad Belzig, Beelitz, Buckautal, Friedland/Leißnitz, Galenbeck, Golzow, Gumtow, Havelberg, Neuruppin, Oberuckersee, Uckerland). Zuständige Behörden sind laut Anfrage das Landesamt für Umwelt (LfU) sowie Bauaufsicht und Bodenschutzbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) Ob genehmigte WEA auch bei umfassend geänderten Repowering-Bedingungen (Höhe, Leistung) in jedem Fall Bestandsschutz genießen. 2) Falls ja: a) ob es über immissionsschutzrechtliche Vorgaben hinaus Restriktionen gegen zu nahe Bebauung gibt; b) ob der Grundgedanke der Mindestabstände bei besonders großen RWEA noch erhalten bleibt; c) welche Bedeutung die Landesregierung den genannten Protesten beimisst und ob eine Flexibilisierung der Abstandsregeln sowie Anpassungen bei Schattenwurf und Lärm notwendig sei; d) wie das LfU den Begriff 'Bestandsschutz' beim Repowering bewertet und auf welcher gesetzlichen Grundlage eine 'wesentliche Änderung der Bebauung' festgestellt wird. 3) Welche Möglichkeiten das LfU hat, Bebauungsvorhaben wie im Amt Falkenberg-Höhenland zu stoppen, wenn Anwohner oder Kommunen diese als unzumutbar ablehnen. 4) Wie weit der Flächenausbau für Windenergie bis 2027 (mindestens 1,8 % der Landesfläche) fortgeschritten ist. 5) Ob das Flächenziel für 2032 (2,2 %) erreicht wird. 6) Ob die Landesregierung eine Anpassung der Flächenziele plant, wenn Repowering die Energieerzeugung effizienter macht. 7) Wie viele Rückbauten von WEA bisher behördlich überprüft wurden und welche Beanstandungen es gab.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Heiko Gehring und Lars Günther (AfD-Fraktion) eingereicht und am 13.05.2026 ausgegeben. Die im Dokument genannten konkreten Zahlen (Nabenhöhe über 200 Meter, Abstände von 708 bzw. ca. 800 Metern zum nächsten Wohngebäude, gesetzlicher Mindestabstand von 1.000 Metern) sowie die Angaben zu den Flächenzielen (mindestens 1,8 % der Landesfläche bis 2027, 2,2 % bis 2032) stammen aus der Darstellung der Fragesteller. Die Einschätzung, dass Proteste 'immer häufiger' stattfinden und die Bewertung der Genehmigungslage im Fall Kruge-Gersdorf sind Angaben bzw. Einschätzungen der Fragesteller, nicht bestätigte Feststellungen der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2806, Wahlperiode 8, eingereicht 13. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.