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BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Katastrophenschutz - Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften

13. Mai 2026Dokument 8/2808 · WP 8Brandenburg
BrandschutzKatastrophenschutzEhrenamt FeuerwehrDrohnenRegionalleitstellen

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vor. Hintergrund sind gestiegene Anforderungen im Bevölkerungsschutz, unter anderem durch eine hohe Zahl an Waldbränden in Brandenburg, neue technische Einsatzmittel wie Drohnen sowie geänderte europarechtliche Vorgaben zu Leitstellen und Meldepflichten. Das Gesetz soll zudem die Rechtsstellung ehrenamtlicher Kräfte im Brand- und Katastrophenschutz umfassend regeln.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind kommunale Aufgabenträger (Landkreise, Städte und Gemeinden), ehrenamtliche und hauptamtliche Angehörige der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes, Betriebsfeuerwehren und Unternehmen, Kinder und Jugendliche in Jugend- und Kinderfeuerwehren sowie Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Meldepflichten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung schlägt vor: Konkretisierung der Landesaufgaben und Vereinfachung des Landesbeirats für Brand- und Katastrophenschutz (§ 6 BbgBKG), eine neue Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von Drohnen und autonomen Löschgeräten (§ 17a BbgBKG), eine Satzungsermächtigung für Landkreise zu Aufwandsentschädigungen (§ 19 Abs. 4), stärkeren Kinderschutz in Jugendfeuerwehren (§ 25), eine einheitliche Zuständigkeit der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten (§ 26), die Möglichkeit zur Anerkennung von Betriebsfeuerwehren (§ 30a), eine Anhebung der Einwohnerschwelle für die Pflicht zur Einrichtung von Brandschutzdienststellen auf 30.000 Einwohner (§ 32) sowie die Möglichkeit für Landkreise, Autobahnabschnitte zuzuweisen (§ 36 Abs. 2). Zudem soll eine vollständige Kostenübernahme durch das Land bei Großschadensereignissen nach Haushaltslage ermöglicht werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Entwurf sieht konkret vor: Nutzung unbemannter Flugkräfte (Drohnen) nach Datenschutzvorgaben, erweiterte Aufzeichnungsmöglichkeiten von Notrufen für integrierte Regionalleitstellen, Einbindung von Betriebsfeuerwehren in die Brandbekämpfung, umfassendere Regelung der Rechte und Pflichten Ehrenamtlicher (Schutz vor beruflichen Nachteilen, Dienstverhältnis eigener Art mit beamtenrechtlichen Grundsätzen), Berücksichtigung des Mitverwaltungsmodells, Bezug auf Barrierefreiheitsanforderungen für Notrufe aus dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz. Laut Landesregierung entfällt künftig das Erfordernis einer Anordnung der Einsatzleitung für die Freistellung von Einsatzkräften vor/nach Einsätzen. Kommunen mit bis zu 30.000 Einwohnern müssen künftig keine eigene Brandschutzdienststelle mehr einrichten; bestehende können diese übergangsweise fortführen. Für Betreiber von Betriebsfeuerwehren besteht laut Entwurf nur ein Anspruch auf Ersatz unmittelbar durch Einsatz oder Übung entstandener Kosten (§ 30a Abs. 5 Satz 2), nicht auf Personalkosten.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Landesregierung, eingegangen und ausgegeben am 13.05.2026. Das Dokument ist ein Gesetzentwurf; eine Stellungnahme oder Abstimmung des Landtags liegt in diesem Dokument nicht vor. Als Verfahrensbeteiligte werden unter anderem genannt: Landkreistag Brandenburg e.V., Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V., Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V., Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Land Brandenburg, die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, das Technische Hilfswerk (Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt), die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Die Landesregierung nennt als konkrete Schwelle eine Einwohnerzahl von 30.000 für die Pflicht zur Brandschutzdienststelle. Laut Landesregierung überwiegen in der Gesamtbetrachtung die entlastenden Effekte für die Wirtschaft.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2808, Wahlperiode 8, eingereicht 13. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.