❓ Kinderbetreuung - Zahlungen von Zuschüssen für die Kindertagesbetreuung an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die gesetzlich geregelten Zahlungen, die das Land Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung gewährt. Es handelt sich um eine Aktualisierung einer früheren Kleinen Anfrage aus der 7. Wahlperiode. Die Fragestellerin verweist darauf, dass im Zuge der Diskussion um das KitaFinG die Forderung erhoben werde, das Land solle sich stärker an der Kitafinanzierung beteiligen, wobei das Land sich nach eigener Angabe nur mittelbar beteiligt, aber die Landkreise bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung unterstützt. Das Dokument ist zugleich eine nachträgliche Berichtigung einer früheren Antwort (Drucksache 8/2622), da dort in den Anlagen 2a und 2b Übertragungsfehler im Zahlenwerk aufgetreten waren.
👥 Wer ist betroffen?
Die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Träger von Kindertagesstätten sowie Familien mit Kindern in Kindertagesbetreuung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt: 1. Um genaue Aufschlüsselung der unter a) bis l) genannten Zahlungsarten (u.a. Sockelbetrag, Mehrbelastungsausgleich, Sprachförderzuschuss, Härtefallausgleich) für 2024 und 2025, getrennt nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Zahlungszweck. 2. Ob es weitere, hier nicht benannte Landeszahlungen zur Unterstützung der Landkreise bei der Kindertagesbetreuung gibt. 3. Falls ja, um Aufführung dieser weiteren Zahlungen für 2024 und 2025 nach Landkreisen, Art, Rechtsgrundlage und Höhe, sowie welche davon verstetigt wurden und welche auslaufen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist für die Aufschlüsselung der Zahlungen a) bis l) auf die Anlagen 1a und 1b (Bescheide für 2024 und 2025). Laut Anlage 1a betrug die Gesamtsumme der Landeszuschüsse 2024 u.a.: Sockelbetrag 280.311.009 Euro, Ausgleich nach KitaLAV 10.587.015 Euro, Ausgleich Personalschlüsselverbesserung 294.508.503 Euro, Sprachförderzuschuss 8.441.010 Euro, Mehrbelastungsausgleich (MBAV, Rechtsanspruch U3) 22.814.797 Euro, Ausgleich Elternbeitragsfreiheit Kindergarten 76.151.250 Euro, Härtefallausgleich 9.861.746,83 Euro. Zu Fragen 2 und 3 nennt die Landesregierung weitere freiwillige Leistungen aus Landesprogrammen, u.a. die Richtlinie zur Förderung verlängerter Betreuungsumfänge in Krippe und Kindergarten (ausgelaufen Ende 2025), Zuwendungen für Fachberatung aus dem Landesprogramm 'Landeskitaplan', das Landesprogramm 'Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen' (Richtlinien 2024/2025 sowie 2026-2028) und das Förderprogramm für Kindertagesstätten mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten (ebenfalls mit Richtlinien bis 2026-2028). Zudem wird der Mehraufwendungsausgleich nach § 13 KitaG/KitaEBV geleistet. Einzelne Fördermaßnahmen außerhalb von Landesprogrammen (z.B. Fachberatung, Sprach-Kitas, Konsultationskitas) sind in den Anlagen 2a/2b nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Das Dokument wurde von der Abgeordneten Elske Hildebrandt (SPD-Fraktion) als Kleine Anfrage Nr. 931 (Drucksache 8/2491) eingereicht; die Antwort liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport im Namen der Landesregierung erteilt. Es handelt sich zugleich um eine nachträgliche Berichtigung der Anlagen 2a und 2b einer früheren Antwort auf dieselbe Anfrage (Drucksache 8/2622), in der laut Ministerium Übertragungsfehler im Zahlenwerk aufgetreten waren. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf eine Vorgänger-Anfrage aus der 7. Wahlperiode (Drucksache 7/10123, KA 3678). Konkrete Zahlen zu den Landeszuschüssen für 2024 und teilweise 2025 sind in den Anlagen 1a und 1b aufgeführt; die vollständigen Daten zu 2025 sowie die detaillierten Anlagen 2a und 2b liegen im vorliegenden Dokumentauszug nicht vollständig vor.