❓ Mehrsprachigkeit - Finanzierung, Personalbedarf und Umsetzungsrahmen bilingualer Kindertagesstätten (Deutsch/Polnisch) im Lichte der Nachbarschaftsstrategie Brandenburg-Polen und des Mehrsprachigkeitskonzepts
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Finanzierung, dem Personalbedarf und den rechtlichen Rahmenbedingungen bilingualer Kindertagesstätten (Deutsch/Polnisch) in Brandenburg. Hintergrund ist eine Prüfung der Stadt Schwedt/Oder, die laut den Fragestellern erhebliche strukturelle, personelle und finanzielle Hindernisse bei der Einrichtung einer solchen Kita festgestellt habe. Die Fragesteller sehen darin ein Spannungsverhältnis zu den Zielen der Nachbarschaftsstrategie Brandenburg-Polen und des Mehrsprachigkeitskonzepts, die Nachbarsprache Polnisch bis 2030 auszubauen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen und Landkreise, die bilinguale Kitas einrichten möchten (am Beispiel Stadt Schwedt/Oder und Landkreis Uckermark genannt), Kindertagesstätten in der deutsch-polnischen Grenzregion, pädagogische Fachkräfte mit polnischen Berufsabschlüssen sowie Kinder in entsprechenden Betreuungsangeboten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: welche Haushaltsmittel seit 2023 für bilinguale Kitas zur Verfügung stehen; ob dauerhafte Förderprogramme außerhalb von EU-Projektförderung existieren; wie sich Finanzierungsanteile zwischen Land, Landkreis und Kommune verteilen; ob eine eigenständige Regelbezuschussung für Polnisch-Angebote geplant ist; wie der landesweite Fachkräftebedarf bis 2030 eingeschätzt wird; wie viele Anerkennungsverfahren für polnische Berufsabschlüsse seit 2023 durchgeführt wurden; welche Landkreise durchgängige bilinguale Bildungsangebote von der Kita bis zur Grundschule haben; und ob ein Stufenplan zur Umsetzung des 2030-Ziels im Bereich frühkindlicher Bildung besteht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass über die reguläre Kita-Finanzierung nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) hinaus keine gesonderten Haushaltsmittel oder dauerhaften Förderprogramme für bilinguale Kitas mit Polnisch existieren, auch keine außerhalb projektbezogener EU-Förderung. Eine eigenständige Regelbezuschussung für Polnisch-Angebote ist nicht geplant, eine Verstetigung von EU-Förderungen wie Interreg ist nicht vorgesehen. Ein landesweiter zusätzlicher Fachkräftebedarf wird nicht quantifiziert, da dies laut KitaPersV den Trägern obliegt. Seit 2023 wurden keine gesonderten Programme zur Gewinnung polnischsprachiger Fachkräfte aufgelegt. Bei Berufsabschlüssen in der Kindheitspädagogik gab es 2023 vier und 2024 drei Anerkennungsverfahren aus Polen, in keinem Fall wurde die Anerkennung erteilt; 2025/2026 gab es keine Anträge. Im Bereich Erzieherinnen/Erzieher wurden laut Tabelle insgesamt 30 Anträge seit 2023 gestellt (2023: 7, 2024: 11, 2025: 8, 2026: 4), mit unterschiedlichen Ergebnissen (u. a. abschlägige Bescheide, eingestellte Verfahren, Teilbereichsanerkennungen). Eine landesweite statistische Erfassung bilingualer Kitas existiert nicht, ebenso keine systematischen Evaluationsdaten zur Wirksamkeit. Ein konkreter Stufenplan mit Zwischenzielen und zugeordneten Haushaltsmitteln für die frühkindliche Bildung liegt nicht vor. Seit 2016 wurden Sprachberaterinnen und Sprachberater auch für Mehrsprachigkeit eingesetzt, 2021 standen dafür rund 1,9 Mio. Euro zur Verfügung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Norbert Rescher) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Landesregierung verweist auf die Refinanzierungssätze nach § 16 Abs. 2 KitaG (90,3 % bis zum dritten Lebensjahr, 87,6 % bis zur Einschulung, 84 % im Grundschulalter) sowie auf § 10 KitaG und § 1 KitaPersV zur Personalausstattung. Als Zahlenangabe wird genannt: rund 1,9 Mio. Euro im Jahr 2021 für Sprachberatung und regionale Unterstützungsstrukturen. Die in der Vorbemerkung zitierten Angaben zur Situation in Schwedt/Oder (u. a. Personalbedarf von sechs Fachkräften, Personalkosten von rund 71.200 Euro brutto je Vollzeitkraft und Jahr) stammen aus der städtischen Informationsvorlage IV/004/25 und werden von den Fragestellern angeführt, nicht von der Landesregierung bestätigt oder widerlegt.