❓ Biomasse - Geplante Erweiterung der Kompostieranlage Hennickendorf zu einem Biomassezentrum - Versäumnisse der Aufsicht und Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller befassen sich mit der geplanten Modernisierung der Kompostieranlage Hennickendorf (Gemeinde Rüdersdorf) durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zu einem sogenannten Biomassezentrum. Die Fragesteller vermuten eine erhebliche Stoffstromverlagerung, bei der künftig in großem Umfang Bioabfälle insbesondere aus Berlin in Brandenburg behandelt werden sollen, sowie Versäumnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung früherer Anordnungen zur technischen Nachrüstung der Anlage.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Rüdersdorf und ihre Bevölkerung, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) als Anlagenbetreiberin, das Landesamt für Umwelt (LfU) sowie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) als Aufsichtsbehörden. Die Fragesteller nennen zudem das nahegelegene FFH-Gebiet 'Lange Dammwiesen und Unteres Annatal' und die nahe Wohnbebauung als betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: (1) seit wann und mit welchen Erkenntnissen dem Ministerium und dem LfU der BSR-Antrag zur Modernisierung bekannt ist; (2) welche Genehmigungen seit 1997 für die Anlage erteilt wurden, mit Laufzeit, Kapazitäten und Verfahren; (3) warum Anordnungen des LfU von 1997, 2007 und 2023 zur Überdachung/Einhausung bis heute nicht umgesetzt wurden und warum die Aufsicht dies hingenommen habe; (4) welche Maßnahmen das Ministerium im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht ergriffen hat; (5) ob die Voraussetzungen für aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis zur Einschränkung oder Untersagung des Anlagenbetriebs vorliegen; (6) welche Maßnahmen das Umweltministerium ergreifen wird, um eine Modernisierung zu einer Großanlage mit neuem Gärverfahren, Biogasanlage, Gasspeicher und Blockheizkraftwerk nahe einem FFH-Gebiet und Wohnbebauung verträglich zu begleiten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass ihr keine Informationen über eine von der BSR geplante Kapazitätserhöhung vorliegen; vorgesehen seien derzeit nur die Einhausung sowie Abluftfassung und -behandlung gemäß nachträglicher Anordnung vom 30.05.2023, Umsetzungsfrist 12/2026. Ein Antrag auf wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG liege nicht vor. Genehmigungen: 19.03.1997 Kompostanlage (<10 t/h) durch das Amt für Immissionsschutz; 25.03.2010 Biogasanlage (Gasspeicher 1.050 m³) und zwei BHKW (je <1 MW) durch das Landesumweltamt; diese Genehmigung sei wegen mehrjährigem Nichtbetrieb zum 08.08.2025 erloschen. Die genehmigte Kapazität der Kompostierungsanlage liege bei 87.600 t/a und solle laut BSR und Gemeinde Rüdersdorf nicht erhöht werden. Eine Anordnung vom 18.03.1997 habe es nicht gegeben (die Anlage sei an diesem Tag erst genehmigt worden). Die Anordnung vom 07.08.2007 (Bodenabdichtung) sei vom damaligen Betreiber beklagt worden und sei nach einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht nach Übernahme durch die BSR erfüllt worden. Zur Anordnung vom 30.05.2023 sei die Umsetzungsfrist (12/2026) noch nicht abgelaufen. Die Landesregierung kommt zum Ergebnis, dass keine Verstöße gegen vollziehbare umweltrechtliche Vorgaben vorlägen, kein Vollzugsdefizit des LfU erkennbar sei und weder in der Vergangenheit noch aktuell Maßnahmen des MLEUV erforderlich gewesen seien oder seien.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 8/2703) von den Abgeordneten Lars Günther und Erik Pardeik (AfD-Fraktion); die Antwort (Drucksache 8/2819) wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz namens der Landesregierung erteilt. Die Landesregierung nennt als Fristen: Umsetzungsfrist der Anordnung vom 30.05.2023 bis 12/2026, entsprechend der allgemeinen Sanierungsfrist der TA Luft 2021. Genannte Zahlen: genehmigte Kapazität 87.600 t/a, Gasspeicher 1.050 m³, zwei BHKW mit je unter 1 MW Feuerungswärmeleistung. Die Landesregierung verweist auf die Anordnungen vom 07.08.2007 und 30.05.2023 sowie auf den Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Rüdersdorf (Billigungsbeschluss vom 18.12.2025) als planungsrechtliche Grundlage. Die Fragesteller bezeichnen die Situation selbst als Eindruck eines 'unzureichenden Vollzugs umweltrechtlicher Vorgaben' und eines 'mangelhaften aufsichtsrechtlichen Einschreitens'; die Landesregierung widerspricht dem in ihrer Antwort zu den Fragen 4 bis 6 ausdrücklich.