Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Heilmittel - Erkenntnisse der Landesregierung zu Abrechnungsprüfungen bei Heilmittelerbringern, insbesondere im Bereich der Ergotherapie

11. Mai 2026Dokument 8/2820 · WP 8Brandenburg
Wolfgang Roick
HeilmittelerbringerErgotherapieAbrechnungsprüfungKrankenkassenRechtsaufsicht

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Abrechnungsprüfungen, die Krankenkassen bei Heilmittelerbringern, insbesondere im Bereich der Ergotherapie, durchführen. Hintergrund ist laut Fragesteller, dass aus dem Kreis der Heilmittelerbringer zunehmende Unsicherheiten und Belastungen im Zusammenhang mit solchen Prüfungen berichtet werden, etwa wegen Beanstandungen formaler Angaben auf Verordnungen, Rückforderungen und wachsendem bürokratischen Aufwand. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort die rechtlichen Grundlagen der Abrechnung nach § 302 SGB V sowie die Zuständigkeiten bei der Aufsicht über die Krankenkassen.

👥 Wer ist betroffen?

Heilmittelerbringende, insbesondere im Bereich der Ergotherapie, in Brandenburg sowie die landesunmittelbaren Krankenkassen AOK Nordost und IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich: 1) welche Erkenntnisse der Landesregierung zu Beschwerden von Heilmittelerbringern bezüglich Abrechnungsprüfungen seit 2023 vorliegen; 2) welche typischen Beanstandungsgründe gegenüber Heilmittelerbringern, insbesondere in der Ergotherapie, geltend gemacht werden; 3) welche Zuständigkeiten bei der Aufsicht über Krankenkassen in diesem Bereich bestehen; 4) ob formale Beanstandungen zu finanziellen oder organisatorischen Belastungen für Heilmittelerbringende führen; 5) ob sich die Prüfpraxis auf die ambulante Heilmittelversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, auswirkt; 6) welche Möglichkeiten bestehen, auf transparente und praxisnahe Prüfverfahren hinzuwirken; 7) welche Beratungs- oder Beschwerdemöglichkeiten Heilmittelerbringern zur Verfügung stehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der AOK Nordost und der IKK BB seit 2023 keine Beschwerden von Heilmittelerbringenden in Brandenburg zu Abrechnungsprüfungen vorliegen; auch beim zuständigen Aufsichtsreferat sind keine Beschwerden eingegangen. Als typische Beanstandungsgründe nennt die Landesregierung unter anderem Abschläge bei Blankoverordnungen, Kürzungen bei Hausbesuchen (insbesondere bei Heimbewohnern), Abrechnung falscher Positionen, Fristüberschreitungen, Doppelabrechnungen, unzulässige Parallelbehandlungen über zwei Verordnungen sowie formale Fehler wie fehlende Arztunterschriften oder nicht gegengezeichnete inhaltliche Änderungen. Die IKK BB weist darauf hin, dass es im Bereich der Ergotherapie im Vergleich zu anderen Bereichen grundsätzlich wenige Absetzungen gibt. Die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen AOK Nordost und IKK BB liegt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ), bei bundesweit tätigen Krankenkassen beim Bundesamt für Soziale Sicherung; dabei können nur Rechtsverstöße, keine Zweckmäßigkeitsfragen, beanstandet werden. Formale Beanstandungen können laut Landesregierung zu zusätzlichem Aufwand durch Korrekturrechnungen führen. Zu Auswirkungen der Prüfpraxis auf die ambulante Versorgung im ländlichen Raum liegen weder den Krankenkassen noch der Landesregierung Erkenntnisse vor. Als Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten werden die jeweiligen Krankenkassen sowie Abrechnungsdienstleister genannt; bei Hinweisen auf Rechtsverstöße der Krankenkassen kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den Sachverhalt prüfen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion (Abgeordneter Wolfgang Roick) eingereicht, die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Rechtsgrundlage der Abrechnung ist § 302 SGB V sowie die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. August 2025. Die Landesregierung verweist auf eine Abfrage bei den landesunmittelbaren Krankenkassen AOK Nordost und IKK BB, denen seit 2023 keine entsprechenden Beschwerden vorliegen. Zu Auswirkungen auf die Versorgung im ländlichen Raum liegen laut Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2820, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.