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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Kraftstoff - Kontrolle der Kraftstoffqualität bei Benzin und Diesel im Land Brandenburg

12. Mai 2026Dokument 8/2821 · WP 8Brandenburg
Kai Berger, Peter Drenske
KraftstoffqualitätTankstellenkontrollenDieselkraftstoffOttokraftstoffRohöllieferketten

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft die Überwachung der Qualität von Benzin und Diesel in Brandenburg. Hintergrund sind laut den Fragestellern bundesweit berichtete Vorfälle mit verunreinigtem oder falsch deklariertem Kraftstoff, die zu Motorstörungen und Fahrzeugschäden geführt haben sollen. Die Landesregierung antwortet mit Angaben zu zuständigen Behörden, Kontrollzahlen, Beanstandungen und möglichen Zusammenhängen mit veränderten Rohöllieferketten seit Beginn des Kriegs in der Ukraine.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Tankstellenbetreiber und Abgabestellen für Kraftstoffe in Brandenburg, insbesondere in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark sowie in den Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam. Zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit; betroffen ist zudem die PCK Raffinerie GmbH in Schwedt hinsichtlich der Rohölversorgung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welche Behörden für die Kraftstoffqualitätskontrolle zuständig sind und auf welcher Rechtsgrundlage; wie viele Kontrollen und Proben 2023-2025 je Landkreis durchgeführt wurden; wie viele Beanstandungen es gab, welcher Art diese waren und ob sie zugenommen haben; ob es Fälle von Fahrzeugschäden durch verunreinigten Kraftstoff gab und welche Maßnahmen bzw. Sanktionen ergriffen wurden; wie viele Tankstellen es in Brandenburg gibt und wie hoch die Kontrolldichte ist; ob sich die Lieferketten für Benzin und Diesel seit dem Ukraine-Krieg verändert haben und ob ein Zusammenhang mit Qualitätsproblemen besteht; ob bestimmte Unternehmen auffällig wurden; ob Vergleichsdaten zu anderen Bundesländern vorliegen; und ob die Landesregierung eine Intensivierung der Kontrollen plant.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zuständig ist, gestützt auf BImSchG, 10. BImSchV, die zugehörige Verwaltungsvorschrift und die ImSchZV. Es wurden 2023 16 Abgabestellen, 2024 19 und 2025 20 Abgabestellen beprobt, mit jeweils 49 entnommenen Proben pro Jahr. Insgesamt wurden drei Beanstandungen festgestellt (zwei Ottokraftstoffproben mit abweichendem Dampfdruck, eine Dieselprobe mit abweichender Oxidationsstabilität), alle im Mai 2025. Die betroffenen Abgabestellen wurden vom Landesamt bis zum Nachweis der Einhaltung der Kraftstoffqualität gesperrt; weitere Bußgelder werden nicht genannt. Zu Fällen von Fahrzeugschäden durch verunreinigten Kraftstoff seit 2023 liegen laut Landesregierung keine Erkenntnisse vor, ebenso keine Erkenntnisse zu auffälligen Unternehmen oder Vergleichsdaten anderer Bundesländer. Die Anzahl der Tankstellen in Brandenburg ist der Landesregierung nicht bekannt, eine durchschnittliche Kontrolldichte werde nicht ermittelt. Zur Rohölversorgung der PCK Raffinerie Schwedt verweist die Landesregierung auf neue Lieferwege über die Häfen Rostock und Danzig sowie über die Druschba-Pipeline aus Kasachstan infolge des EU-Ölembargos gegen Russland; Entscheidungen zum Embargo und zum Pipeline-Stopp ab 2023 seien auf EU- bzw. Bundesebene getroffen worden. Eine Intensivierung der Kontrollen ist laut Landesregierung nicht vorgesehen, da keine Informationen zu bundesweiten Vorfällen vorlägen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Kai Berger und Peter Drenske (AfD-Fraktion) unter Drucksache 8/2643 eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt als Drucksache 8/2821 vor, zuständig ist die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: 16 (2023), 19 (2024) und 20 (2025) beprobte Abgabestellen, jeweils 49 Proben pro Jahr, insgesamt drei Beanstandungen, alle im Mai 2025 festgestellt. Die Landesregierung bewertet die Datenlage selbst als nicht ausreichend, um einen Trend abzuleiten, da Beanstandungen nur bei einer von zwei jährlichen Kampagnen auftraten. Rechtsgrundlagen der Kontrollen sind laut Antwort BImSchG, 10. BImSchV, die zugehörige AVV und die ImSchZV.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2821, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.