Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Bundeswehr - Bundeswehr an Schulen

13. Mai 2026Dokument 8/2822 · WP 8Brandenburg
Falk Peschel
Jugendoffizierepolitische BildungBeutelsbacher KonsensBerufsorientierungNachwuchswerbung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Praxis von Veranstaltungen der Bundeswehr an Schulen im Land Brandenburg, insbesondere durch Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere. Der Fragesteller möchte wissen, in welchem Umfang solche Veranstaltungen stattfinden und wie sichergestellt wird, dass dabei die Grundsätze des Beutelsbacher Konsens – also das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot – eingehalten werden. Hintergrund ist laut Fragesteller der im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vorgesehene Rahmen für Jugendoffiziere an Schulen sowie eine geplante Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und der Bundeswehr.

👥 Wer ist betroffen?

Schulen und Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 bis 13 im Land Brandenburg, Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern sowie schulische Mitwirkungsgremien (Schulkonferenzen, Schülervertretungen, Elternvertretungen).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1-3) Umfang, Art und Zielgruppen von Bundeswehrveranstaltungen an Schulen seit dem Schuljahr 2022/23; 4) verbindliche Mindestaltersvorgaben; 5) rechtliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen für Einladungen; 6) wie die Einhaltung des Beutelsbacher Konsens sichergestellt wird; 7) in welchem Umfang parallel Vertreter der Zivilgesellschaft eingeladen wurden; 8) ob es verbindliche Vorgaben zur Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Perspektiven gibt; 9) welche Vorabinformationen Schüler und Eltern erhalten; 10) wer über Einladungen entscheidet und welche Mitwirkungsrechte Lehrerkonferenzen, Schülervertretungen, Elternvertretungen und Schulkonferenzen haben; 11) bis wann eine Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr abgeschlossen werden soll; 12) wie der Landtag darüber informiert wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Angaben zu Anzahl, Art und teilnehmenden Klassenstufen der Veranstaltungen (Fragen 1-3) sowie zur Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure (Frage 7) nicht erhoben werden. Zu den Fragen 4-6 verweist sie auf § 7 BbgSchulG und die VV-Schulbetrieb (Abschn. 2, Nr. 13): Schulen entscheiden eigenständig unter Berücksichtigung altersentsprechender Auswahl; die Angebote der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere richten sich an die Jahrgänge 9 bis 13. Einladende Lehrkräfte sind für die Ausgewogenheit nach dem Beutelsbacher Konsens verantwortlich. Die Landesregierung verweist zudem auf den Jahresbericht Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere der Bundeswehr 2024, laut dem diese sich an den Beutelsbacher Konsens gebunden fühlen und keine Nachwuchswerbung betreiben. Zur Berufsorientierung verweist sie auf Nr. 11 Abs. 1 der VV Berufliche Orientierung, wonach sich die Karriereberatung der Bundeswehr an entsprechenden Veranstaltungen beteiligen kann. Zu den Fragen 8-10 verweist sie auf die Antwort zu 4-6 sowie auf § 91 BbgSchulG, wonach die Schulkonferenz über Grundsätze der Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen entscheidet; bei einzelnen Klassen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft, bei mehreren Klassen die Schulleitung. Zu den Fragen 11-12 teilt die Landesregierung mit, dass für die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vorgesehene Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr derzeit kein konkreter Zeitplan vorliegt; eine Unterrichtung des Landtags sei angedacht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Der Fragesteller bezieht sich auf den früheren Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW, der eine Beteiligung von Vertretern der Zivilgesellschaft neben der Bundeswehr vorsah, sowie auf den aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU, der Jugendoffizieren einen Rahmen im Schulunterricht einräumt. Die Landesregierung erhebt keine Daten zu Anzahl und Art der Bundeswehrveranstaltungen sowie zur Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure. Rechtliche Grundlagen sind § 7 und § 91 BbgSchulG sowie die VV-Schulbetrieb und die VV Berufliche Orientierung. Für die geplante Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr liegt laut Landesregierung kein konkreter Zeitplan vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2822, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.