❓ Unterricht - Tiergestützte Pädagogik - Einsatz von Schulhunden im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Einsatz von Schulhunden im Rahmen tiergestützter Pädagogik an Brandenburger Schulen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass andere Bundesländer, etwa Hessen, dem Einsatz von Schulhunden im Unterricht grundsätzlich offen gegenüberstehen, und dass die Kultusministerkonferenz in ihrer Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU, Stand 2019) Voraussetzungen für den Einsatz von Hunden im Unterricht empfiehlt, etwa zu Hygiene, tierärztlicher Betreuung, pädagogischer Qualifikation und Tierwohl.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen und Schulformen im Land Brandenburg, Lehrkräfte, die mit Schulhunden arbeiten möchten, Schülerinnen und Schüler sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: wie viele Schulhunde (ausgebildet/nicht ausgebildet) im Einsatz sind und warum ggf. keine zentrale Erfassung erfolgt; welche rechtlichen Regelungen für Schulhunde bestehen; ob es landesweite Vorgaben oder Erlasse des MBJS gibt; in welchem Umfang und in welchen Schulformen Schulhunde eingesetzt werden; welche Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte gestellt werden; welche Vorgaben zu Hygiene, Infektionsschutz und Allergien bestehen; welche Regelungen zu Haftung und Versicherung gelten; welche Anforderungen an Tierschutz und Tierwohl gestellt werden (z. B. Ausbildung mit positiver Verstärkung); ob die Landesregierung einheitliche landesweite Regelungen oder Leitlinien plant und in welchem Zeitraum, bzw. warum nicht; und welche Erfahrungen und Erkenntnisse zum pädagogischen Nutzen und zu möglichen Risiken vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage wurde vom Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) eingereicht und am 15.05.2026 eingereicht bzw. am 18.05.2026 ausgegeben. Die Fragesteller verweisen auf die KMK-Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU, Stand 2019) und auf die Praxis in anderen Bundesländern, u. a. Hessen. Eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.