❓ Binnensee - 5 Jahre Sperrung Helene-See und kein Ende in Sicht
📋 Worum geht es?
Der Helene-See bei Frankfurt (Oder) ist seit fünf Jahren wegen bergrechtlicher Risiken für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Fragesteller thematisieren, dass sich die Sanierung des Sees, der als wichtigstes Naherholungsgebiet Ostbrandenburgs gilt, immer weiter verzögert und sich die zuletzt genannten Zeitpläne der Landesregierung nicht mit neueren Aussagen der Bundesregierung decken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Einwohner von Frankfurt (Oder) und Besucher, die den Helene-See als Badegewässer und Naherholungsgebiet nutzen möchten, sowie die Landesregierung Brandenburg, die Bundesregierung (BMF) und die LMBV als an der Sanierung beteiligte Stellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) Stand von Vorplanung und Risikoanalyse und wann diese vorliegen; 2) wann mit Ausschreibung und Beginn der Bauleistungen zu rechnen ist; 3) Gründe für die Verzögerungen gegenüber der letzten Antwort (Drucksache 8/2495); 4) der aktualisierte Zeitplan im Vergleich zur vorherigen Tabelle; 5) welche 'Zuständigkeiten des Landes' der Bund als Verzögerungsgrund anführt und ob die Landesregierung dem zustimmt; 6) welche Sanierungsteile finanziell nicht abgesichert sind und wann eine Absicherung vereinbart werden soll; 7) Schlussfolgerungen aus einem Gutachten zur Bundeszuständigkeit für die Gruben 'Helene' und 'Katja' und warum keine höhere Bundesbeteiligung gefordert wird; 8) erwartete Kosten bei bisheriger Kostenteilung; 9) für welches Jahr ein Abschluss der Sanierung mit Badenutzung erwartet wird; 10) Gründe gegen eine Teilnutzung einzelner Strandbereiche; 11) Zeitpunkt einer möglichen Teilnutzung bei technisch machbarer und finanzierter Teilsanierung; 12) wann der Hauptausschuss (StuBA) über Planungsleistungen und Ausschreibung entscheiden soll; 13) wie belastbar die Landesregierung die Aussage des BMF zu einem 'weiterhin realistischen' Baubeginn 2030 einschätzt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller zitieren als Hintergrund die vorherige Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/2495), wonach eine Beauftragung der Sanierungsleistungen bis IV/2027 und eine Vorplanung bis I/2026 erwartet wurde. Laut den Fragestellern habe die Bundesregierung in einer von der MOZ (04.05.2026) zitierten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage demgegenüber angegeben, die Vorplanung werde erst 'nach August 2026' vorliegen, die Ausschreibung der Bauleistungen sei 'nicht vor dem ersten Halbjahr 2029' zu erwarten, und ein Baubeginn 2030 sei 'weiterhin realistisch'. Die Fragesteller geben zudem an, die Bundesregierung sehe keinen Handlungsbedarf zur Beschleunigung und verweise bezüglich der Verzögerungen auf Zuständigkeiten des Landes; außerdem gebe es laut Bundesregierung keinen detaillierten Zeitplan, keine Gesamtkostenschätzung und keine final gesicherte Finanzierung.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1058 wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht und am 17.05.2026 eingegangen (ausgegeben 18.05.2026). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf die frühere Drucksache 8/2495 der Landesregierung sowie auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, zitiert nach einem MOZ-Bericht vom 04.05.2026. Die genannten Zeitangaben (Vorplanung, Ausschreibung, Baubeginn 2030) stammen laut den Fragestellern aus dieser Bundesantwort, nicht aus einer Aussage der Landesregierung selbst.