❓ Kraftstoffpreis - Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das seit 01.04.2026 auch in Brandenburg geltende Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG), wonach Tankstellen ihre Verkaufspreise nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen dürfen. Der Fragesteller verweist auf Daten von Spritpreisvergleichsportalen und des Verbraucherdienstes „Mehr-Tanken“, wonach seiner Darstellung nach rund ein Viertel der öffentlichen Tankstellen dieses Erhöhungsverbot außerhalb der 12-Uhr-Marke missachte. Er bezieht sich zudem auf Aussagen eines Sprechers des Bundeskartellamts sowie auf Erfahrungen anderer Bundesländer, in denen die Zuständigkeit für die Durchsetzung nach Angaben der dortigen Stellen noch ungeklärt sei.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Tankstellenbetreiber in Brandenburg, die Verbraucher beim Kauf von Kraftstoff, sowie die für die Durchsetzung des KPAnG zuständigen Landes- und ggf. kommunalen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte von der Landesregierung wissen: 1) wie sie den Durchsetzungsgrad der 12-Uhr-Regel in Brandenburg einschätzt; 2) ob sie die in anderen Bundesländern festgestellten Verstöße auch in Brandenburg sieht und von welcher Verstoßquote sie ausgeht; 3) welche Behörde in Brandenburg für die Durchsetzung zuständig ist und wie die oberste Landesbehörde ggf. kommunale Stellen unterstützt; 4) wie viele Übermittlungen des Bundeskartellamts an Brandenburg seit dem 01.04.2026 wegen Verstößen erfolgt sind; 5) welche Maßnahmen und Sanktionen (Ordnungswidrigkeiten nach § 3 KPAnG bzw. wettbewerbs-/kartellrechtlich) ergriffen wurden; 6) falls keine Sanktionen verhängt wurden, warum nicht; 7) ob die Landesregierung beabsichtigt, durch Verstöße erzielte Mehrerlöse der Tankstellenbetreiber abzuschöpfen, und falls nicht, warum nicht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Der Fragesteller verweist auf Daten des Verbraucherdienstes „Mehr-Tanken“, wonach seiner Darstellung nach ca. ein Viertel der öffentlichen Tankstellen das Erhöhungsverbot außerhalb von 12 Uhr missachte, davon laut einer von ihm zitierten Angabe (Stand Baden-Württemberg laut SWR Data Lab) 97 % preisrelevant seien. Der Fragesteller zitiert zudem einen Sprecher des Bundeskartellamts, Gregor Baumann, mit der Aussage, die Zahl der Preiserhöhungen außerhalb von 12 Uhr sei weiterhin hoch und Preiserhöhungen würden gespeichert und an die Durchsetzungsbehörden der Länder gemeldet; als Quelle wird ein SWR-aktuell-Bericht vom 30.04.2026 genannt. Der Fragesteller verweist außerdem auf vergleichbare Feststellungen in Sachsen (18.05.2026), Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (30.04.2026), wo laut seiner Darstellung die Zuständigkeit für die Durchsetzung als ungeklärt bezeichnet wurde.