📝 Bürgerrat - Einsetzung eines Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
📋 Worum geht es?
Der Antrag der Präsidentin sieht die Einsetzung eines Bürgerrates mit dem Titel „Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beim Landtag Brandenburg vor. Der Bürgerrat soll aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger zentrale Fragen zu Auftrag, Organisation und gesellschaftlicher Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten und dem Landtag ein Bürgergutachten mit Empfehlungen vorlegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bevölkerung Brandenburgs als Beitragszahlende, der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und dessen Rundfunkrat, der Petitionsausschuss und das Präsidium des Landtags sowie die Landtagsverwaltung, die eine neue „Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss“ einrichtet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert die Einsetzung eines 51-köpfigen, per Zufallsverfahren ausgewählten Bürgerrates (Teilnahmeberechtigung ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Brandenburg), die Beauftragung einer externen Agentur für Organisation, Moderation und wissenschaftliche Begleitung, die Einbindung von Sachverständigen, eine Aufwandspauschale von 100 Euro pro Präsenzsitzungstag bzw. 50 Euro pro digitaler Sitzung, sowie die Vorlage eines Bürgergutachtens binnen neun Monaten nach Einsetzung an den Petitionsausschuss. Themenfelder sollen die regionale Verankerung Brandenburgs im RBB-Programm, die Konzentration auf die Kernaufträge Information, Bildung und Kultur sowie die Rolle des Rundfunks für Medienvielfalt, journalistische Qualität, Digitalisierung und Lokaljournalismus sein.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag selbst ist die beschlossene bzw. zu beschließende Maßnahme; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor, da es sich nicht um eine Anfrage handelt. Konkrete Vorgaben im Antrag: 51 Teilnehmende, Auswahlkriterien Alter, Geschlecht, Herkunft, Wohnort und Bildungsniveau, Mindestalter 16 Jahre, Aufwandspauschale 100 Euro (Präsenz) bzw. 50 Euro (digital) pro Sitzung, Frist von neun Monaten für das Bürgergutachten, Einrichtung einer Projektstelle bei der Landtagsverwaltung, Weiterleitung der Ergebnisse an den Petitionsausschuss, das Plenum und den Rundfunkrat des RBB.
⚡ Einordnung
Antragstellerin ist laut Dokument die Präsidentin des Landtags Brandenburg; eine Fraktionszuordnung wird im Text nicht genannt. Es handelt sich um einen Antrag zur Einsetzung eines Gremiums, nicht um eine Anfrage, daher liegt keine Regierungsantwort vor. Im Dokument genannte konkrete Zahlen: 51 Bürgerratsmitglieder, Aufwandspauschalen von 100 Euro bzw. 50 Euro, eine Neun-Monats-Frist für das Bürgergutachten. Der Bericht des Petitionsausschusses soll dem Plenum zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, das über eine Überweisung an den Hauptausschuss entscheidet; die Ergebnisse sollen zudem dem Rundfunkrat des RBB zur Kenntnis übermittelt werden.