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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Wassernutzung - Überholte Genehmigungsgrundlagen für Grundwasserbenutzungen am Beispiel des Kiesabbaus in den Lagerstätten um Mühlberg (Elbe)

15. Mai 2026Dokument 8/2835 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann, Falk Peschel
GrundwasserKiesabbauKlimawandelWasserrechtNiedrigwasserkonzept

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den Kiesabbau in den Lagerstätten um Mühlberg (Elbe) und äußern Zweifel, ob die zugrunde liegenden hydrogeologischen Gutachten und wasserrechtlichen Genehmigungen den Klimawandel sowie dessen Folgen für die Grundwasserneubildung ausreichend berücksichtigen. Anlass ist laut den Fragestellern, dass ein Hydrogeologisches Gutachten von 2019, das als Grundlage für Rahmenbetriebspläne diente, die Betrachtung des Klimawandels bei der Auftragsvergabe durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ausdrücklich ausgeschlossen habe. Die Landesregierung antwortet, dass langfristige Entwicklungsprognosen der Grundwasserneubildung über Daten des Deutschen Wetterdienstes einbezogen worden seien.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Region um Mühlberg (Elbe) im Landkreis Elbe-Elster, die dortige Grundwasser- und Oberflächenwassersituation (einschließlich Elbe und Schwarzer Elster), das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), die Wasserbehörden des Landes sowie die Betreiber laufender und geplanter Kiesabbauvorhaben, etwa das Planfeststellungsverfahren Neuburxdorf.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: ob es noch gerechtfertigt ist, Projekte auf Basis geohydraulischer Modellierungen ohne Klimafolgenbetrachtung zu genehmigen (Frage 1); ob es wasserrechtliche Genehmigungen und Rahmenbetriebspläne gibt, die Klimaprognosen nicht repräsentativ für die genehmigte Nutzungsdauer abbilden, und wie viele Genehmigungen betroffen sind (Frage 2); wie die Genehmigungssituation für Kiesabbauvorhaben im Raum Mühlberg zu charakterisieren ist (Frage 3); in welchem Stadium sich das Planfeststellungsverfahren Burxdorf/Neuburxdorf befindet (Frage 4); welche Konsequenzen sich aus Unsicherheiten hydrogeologischer Prognosen für Genehmigungen über mehrere 100 ha, bis zu 40 Jahre und 45 m Tiefe ergeben (Frage 5); welche Wechselwirkungen zwischen Elbe, Schwarzer Elster und dem Untersuchungsgebiet bei niedrigem Grundwasserstand bestehen (Frage 6); und welchen Einfluss die Landesregierung auf eine zügige Entwicklung des Regionalplans Lausitz-Spreewald nehmen kann (Frage 7).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass in die geohydraulische Modellierung mittlere Niederschlagsmengen des Deutschen Wetterdienstes über Zeiträume von bis zu 25 Jahren eingeflossen seien und damit langfristige Entwicklungsprognosen der Grundwasserneubildung berücksichtigt würden (zu Frage 1). Die Zulassung aller Vorhaben beim LBGR erfolge nach aktueller Rechtslage und aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik; im Planfeststellungsverfahren Neuburxdorf würden Messwerte der örtlichen DWD-Klimastation für den Zeitraum 1988 bis 2022 herangezogen, um die klimatische Wasserbilanz zu berechnen (zu Fragen 2 und 3). Das Planfeststellungsverfahren Neuburxdorf befinde sich in der Antragsprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität (zu Frage 4). Unsicherheiten aus Klimaprognosen würden durch Grundwassermonitoring mit anpassbaren Schwellenwerten abgefedert; langfristig könne dies zu einer Reduzierung der Abbautiefe oder Verkürzung der Zulassungszeiträume führen (zu Frage 5). Aufgrund geringer Höhenunterschiede und Verzahnung der Grundwasserleiter zwischen Elbe und Schwarzer Elster sei der Einfluss der Kiesseen auf das Gesamtsystem laut Landesregierung eher gering, was im Zulassungsverfahren Neuburxdorf geprüft werde (zu Frage 6). Die Aufstellung des Integrierten Regionalplans Lausitz-Spreewald solle nach Abschluss des Planverfahrens zum Teilregionalplan Windenergienutzung voraussichtlich 2027 fortgeführt werden; das Verfahren führe die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald in eigener Verantwortung durch (zu Frage 7).

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 989 (Drucksache 8/2684) wurde von den Abgeordneten Gunnar Lehmann und Falk Peschel der BSW-Fraktion eingereicht; die vorliegende Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/2835) wurde von der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa erteilt. Die Fragesteller berufen sich auf das Niedrigwasserkonzept des Landes von 2021 und auf ein Hydrogeologisches Gutachten vom 18.12.2019, bei dessen Beauftragung durch das LBGR die Betrachtung des Klimawandels nach Darstellung der Fragesteller ausdrücklich ausgeschlossen worden sei; diese Einschätzung sei laut den Fragestellern von unabhängigen Fachleuten und Vertretern der Grünen Liga geteilt worden. Die Landesregierung nennt als Datengrundlage DWD-Messwerte für die Zeiträume bis zu 25 Jahre (allgemeine Modellierung) bzw. 1988 bis 2022 (Verfahren Neuburxdorf).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2835, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.