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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wohnkosten - Kosten, Erstattung und Kontrolle von Unterkunfts-, Heiz-, Wasser- und Betriebskosten bei der Unterbringung von Personen mit fluchtbezogenem Aufenthaltsstatus

21. Mai 2026Dokument 8/2840 · WP 8Brandenburg
Dr. Hans-Christoph Berndt, Dennis Hohloch
KostenerstattungLandesaufnahmegesetzUnterbringungskostenHeizkostenWasserkosten

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die Kosten für Unterkunft, Heizung, Wasser und Betriebskosten, die Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg bei der Unterbringung von Personen mit fluchtbezogenem Aufenthaltsstatus entstehen und vom Land über das Landesaufnahmegesetz und die zugehörige Erstattungsverordnung erstattet werden. Die Fragesteller behaupten, ein Landkreis habe für eine Vier-Zimmer-Wohnung rund 4.300 Euro an Heiz- und Wasserkosten an ein Wohnungsunternehmen gezahlt, während bei vergleichbaren Wohnungen anderer Mieterhaushalte nach ihren Angaben lediglich rund 880 Euro angefallen seien. Mit 31 Fragen wird die Landesregierung um umfassende Daten zu Erstattungsbeträgen, Pauschalen, Kostennachweisen, Prüfverfahren und Kontrollmechanismen für den Zeitraum 2015 bis 2025 gebeten.

👥 Wer ist betroffen?

Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg, die Erstattungsbehörde, das zuständige Landesministerium, Wohnungsunternehmen sowie Personen mit fluchtbezogenem Aufenthaltsstatus (Asylbewerber, Geduldete, vollziehbar Ausreisepflichtige, anerkannte Schutzberechtigte und weitere Personen mit humanitärem Aufenthaltstitel).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie hoch waren 2015-2025 die Erstattungen des Landes an die Landkreise nach Jahren, Landkreisen und Erstattungstatbeständen aufgeschlüsselt (Frage 1)? Welche Anteile entfielen auf Unterkunft, Heizung und Wasser (Frage 2-5)? Welche Angaben zu Kapazität und Belegung der Unterbringungseinrichtungen wurden übermittelt (Frage 6-7)? Welche Nachweise müssen Landkreise erbringen (Frage 9-10)? Wie oft wurde das Prüfungsrecht genutzt und mit welchem Ergebnis, etwa Kürzungen oder Rückforderungen (Frage 11-12)? Wie hoch sind Durchschnittskosten je Person und Unterbringungsplatz (Frage 13-15)? Liegen Erkenntnisse vor, dass diese Kosten höher liegen als bei vergleichbaren regulären Mietverhältnissen oder SGB-II/XII-Bedarfsgemeinschaften (Frage 16-18, 27-29)? Welche Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bestehen (Frage 21-23)? Hält die Landesregierung die derzeitige Erfassung und Kontrolle für ausreichend, um überhöhte Kosten auszuschließen (Frage 30)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller legen als Ausgangspunkt einen von ihnen angegebenen, nicht näher belegten Einzelfall dar, wonach für eine Vier-Zimmer-Wohnung bei der Unterbringung von Personen mit fluchtbezogenem Aufenthaltsstatus deutlich höhere Heiz- und Wasserkosten angefallen seien als bei vergleichbaren Wohnungen anderer Mieterhaushalte.

⚡ Einordnung

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Dr. Hans-Christoph Berndt und Dennis Hohloch) vom 21.05.2026; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die im Text genannten Zahlen zu rund 2.600 Euro Wasserkosten, rund 1.700 Euro Heizkosten (zusammen rund 4.300 Euro) für eine Vier-Zimmer-Wohnung sowie rund 210 Euro Wasser- und rund 670 Euro Heizkosten (zusammen rund 880 Euro) bei vergleichbaren Wohnungen sind Angaben der Fragesteller, die sich nach eigener Aussage auf Kenntnisse aus dem Zusammenhang eines einzelnen Landkreises beziehen und im Dokument nicht mit einer Quelle belegt werden. Die Fragen verweisen auf das Landesaufnahmegesetz und die Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung als Rechtsgrundlage der Kostenerstattung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2840, Wahlperiode 8, eingereicht 21. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.