❓ Unternehmensstandort - Investitionsvorhaben Red Bull in Baruth/Mark
📋 Worum geht es?
Der Ausbau des Red-Bull-Standorts in Baruth/Mark wurde Anfang des Jahres gestoppt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den zugehörigen Bebauungsplan außer Kraft gesetzt hatte. Geklagt hatte laut dem Fragesteller das Umwelt-Netzwerk Grüne Liga; das Gericht begründete den Stopp nach Angaben des Fragestellers nicht mit Umwelt- oder Wasserbedenken, sondern mit einem formalen Fehler bei den im Plangebiet festgelegten Lärmbeschränkungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben für ein Industriegebiet entsprächen. Die AfD-Fraktion fragt nach dem aktuellen Stand des angekündigten Hauptverfahrens.
👥 Wer ist betroffen?
Der Unternehmensstandort Red Bull in Baruth/Mark, die geplante Dosenfabrik, die betroffene Waldfläche von 17 Hektar sowie die Landesregierung Brandenburg als Adressatin der Fragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie ist der Stand des Hauptverfahrens bzw. welche Entscheidungen wurden getroffen? 2. Gibt es neben den formalen Gründen (Lärmbeschränkungen) weitere Gründe, die dem neuen Planungsverfahren im Wege stehen? 3. Welche konkreten Initiativen hat die Landesregierung wann unternommen, um das Investitionsvorhaben zu begleiten und zu unterstützen? 4. Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus diesem Fall hinsichtlich des Abbaus bürokratischer Hürden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut dem Fragesteller hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Bebauungsplan für das geplante Industriegebiet außer Kraft gesetzt, wodurch die vorgesehene Rodung von 17 Hektar Wald und der Bau der Dosenfabrik zunächst nicht beginnen durften. Der Eilbeschluss sei laut Fragesteller unanfechtbar, eine endgültige Entscheidung solle im Hauptverfahren folgen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Steffen John) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Der Fragesteller nennt als Quelle einen rbb24-Artikel vom März 2026 (abgerufen am 19.05.2026) und beziffert die betroffene Waldfläche mit 17 Hektar. Die Angabe, dass geklagt habende Partei das Umwelt-Netzwerk Grüne Liga sei und dass der gerichtliche Stopp auf unzureichenden Lärmbeschränkungen beruhe, stammt aus der Darstellung des Fragestellers unter Verweis auf die zitierte Medienquelle.