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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Nichtraucherschutz - Verschärfung des Nichtrauchergesetzes auch in Brandenburg?

20. Mai 2026Dokument 8/2848 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
NichtraucherschutzPassivrauchenE-ZigarettenCannabisgesetzRauchverbot

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller verweist darauf, dass andere Bundesländer wie Baden-Württemberg ihre Nichtraucherschutzregelungen verschärft haben, etwa durch Rauchverbote an Kinderspielplätzen, Haltestellen, Freibädern, Zoos und Freizeitparks sowie den Wegfall von Raucherzonen und Raucherzimmern. Vor diesem Hintergrund fragt er, wie die Landesregierung solche Verschärfungen bewertet und ob sie Handlungsbedarf für Brandenburg sieht. Das Brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz (BbgNiRSchG) regelt seit 2007 in den §§ 2 bis 4 Rauchverbote und Ausnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bevölkerung Brandenburgs allgemein, insbesondere Kinder und Jugendliche, sowie die Landesverwaltung und ihre Dienststellen im Hinblick auf die Umsetzung des Nichtraucherschutzes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Verschärfungen des Nichtraucherschutzes z. B. in Baden-Württemberg? 2. Sieht die Landesregierung auch für Brandenburg Handlungsbedarf zur Ausweitung des Nichtraucherschutzes, und wenn ja, in welcher Weise und welche gesetzgeberischen Initiativen sind beabsichtigt? 3. Welche verwaltungsorganisatorischen Maßnahmen innerhalb der Landesverwaltung sieht die Landesregierung zur Beförderung eines erweiterten Nichtraucherschutzes?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Sie begrüße grundsätzlich jede Maßnahme, die den Schutz vor Passivrauchen verstärkt, wobei die Besonderheiten des jeweiligen Landes zu berücksichtigen seien. Sie sieht auch für Brandenburg Handlungsbedarf, den Nichtraucherschutz weiterzuentwickeln; das für Gesundheit zuständige Ressort bereite derzeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des BbgNiRSchG vor. Anlass dafür seien neue Produktgruppen wie elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse sowie das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes. Innerhalb der Landesverwaltung werde der Nichtrauchendenschutz durch Anwendung der bestehenden Regelungen nach § 2 i. V. m. § 6 BbgNiRSchG in allen Dienststellen sichergestellt; ergänzende Konkretisierungen könnten im Rahmen der Organisationsverantwortung durch die jeweiligen Dienststellen erfolgen.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 999 (Drucksache 8/2725) wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Landesregierung verweist auf die bestehenden Regelungen der §§ 2 bis 4 und 6 BbgNiRSchG sowie auf einen in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2848, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.