❓ Einschulung - Qualität des Übergangs von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion befasst sich mit der Qualität des Übergangs von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule in Brandenburg. Die Fragesteller thematisieren laut eigener Vorbemerkung strukturelle Defizite wie personelle Unterausstattung, unzureichende Verzahnung der Bildungspläne und mangelnde Zeit für den fachlichen Austausch zwischen Kitas und Grundschulen. Die Landesregierung antwortet zu Kooperationsverträgen, Personalressourcen, Sprachdiagnostik, Datenaustausch, Inklusion sowie Fortbildungsangeboten.
👥 Wer ist betroffen?
Grundschulen und Kindertagesstätten in Brandenburg, pädagogisches Personal (Lehrkräfte und Erzieherinnen/Erzieher), Eltern sowie Kinder im Übergang von der Kita zur Grundschule.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: wie viele Grundschulen aktive Kooperationsvereinbarungen mit Kitas haben (aufgeschlüsselt nach Landkreisen) und wie deren qualitative Umsetzung kontrolliert wird; wie viele Anrechnungsstunden Lehrkräften für die Kooperation mit Kitas zur Verfügung stehen und welche Zeitkontingente im Kita-Personalschlüssel dafür vorgesehen sind; wie die Landesregierung die Sprachstandsfeststellung im Vergleich zu Portfolio-Beobachtung bewertet und welche rechtlichen/technischen Hürden eine datenschutzkonforme Übergabe von Entwicklungsberichten verhindern; wie eine nahtlose Weiterführung von Förderbedarfen (z. B. Logopädie, Ergotherapie) beim Schuleintritt sichergestellt wird; ob Modellversuche geplant sind, bei denen Erzieher Kinder in den ersten acht Schulwochen stundenweise begleiten; sowie wie viele gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Erzieher und Grundschullehrer 2024 und 2025 durch LISUM bzw. LIBRA angeboten wurden und wie hoch die Teilnehmerquote war.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Kooperationsvereinbarungen zwischen Grundschulen und Kitas werden statistisch nicht erfasst; zu Kooperationen mit Horteinrichtungen verweist sie auf die tabellarische Darstellung in Drucksache 8/2744 (Antwort auf Frage 14). Die Zusammenarbeit basiert auf § 19 Abs. 1 BbgSchulG und § 2 Abs. 4 Grundschulverordnung; eine koordinierende Lehrkraft soll benannt werden, handlungsleitend sind 'GOrBiKs I' und der 'Orientierungsrahmen Gute Schule in Brandenburg'. Für Lehrkräfte wird in der Praxis zumeist eine Anrechnungsstunde pro Woche für die Kita-Kooperation verwendet, aus dem Pool-Stunden-Kontingent. Für Kitas gibt es laut Landesregierung keine festen Zeitkontingente für die Übergangsvorbereitung, da diese in der allgemeinen Personalbemessung nach § 10 Abs. 1 KitaG und § 2 Abs. 2 Kita-Personalverordnung enthalten ist; die Gestaltung liegt in Trägerverantwortung. Die Sprachstandsfeststellung erfolgt mehrstufig: ab dem zweiten Geburtstag jährlich mit 'Meilensteine der Sprachentwicklung', im Jahr vor der Einschulung bei Verdacht mit 'Sprachscreening für das Vorschulalter' bzw. bis 31.07.2027 dem 'Kindersprachtest für das Vorschulalter'; die Landesregierung bewertet diesen Prozess als fokussiert und effektiv, während das Portfolio kein normiertes Verfahren sei. Für den Datenaustausch zwischen Kita und Schule bestehen laut Landesregierung derzeit keine gesetzlichen Grundlagen, da unterschiedliche Rechtskreise gelten; entsprechende Regelungsvorschläge seien in den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der gesetzlichen Kita-Finanzierung aufgenommen worden. Logopädische/ergotherapeutische Unterstützung hänge von ärztlichen Verordnungen ab, nicht vom Betreuungsort; das Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf wird vom staatlichen Schulamt auf Antrag eingeleitet, oft bereits vor Schuleintritt. Zum Modellprojekt 'Tandem' verweist die Landesregierung auf bestehende Möglichkeiten des Einsatzes sonstigen pädagogischen Personals nach § 68 BbgSchulG, auf Säule III des Startchancenprogramms sowie auf ein laufendes Modellprojekt zur Ganztagsgrundschule. Zu Fortbildungen: 2024 fanden vier gemeinsame Veranstaltungen mit 24 Teilnehmenden, 2025 acht Veranstaltungen mit 56 Teilnehmenden zum Thema 'Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule' statt; zusätzlich gab es 2024 einen Fachtag zum Thema 'Kooperation im Ganztag', ein weiterer ist für 2026 geplant.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1004 (Drucksache 8/2731) vom Abgeordneten Dennis Hohloch (AfD-Fraktion); die Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache 8/2851 vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die Landesregierung verweist auf die Drucksache 8/2744 (Kleine Anfrage Nr. 965, Antwort auf Frage 14) sowie auf den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung der gesetzlichen Kita-Finanzierung als Fundstelle für geplante Regelungen zum Datenaustausch. Genannte Zahlen: 2024 vier gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit 24 Teilnehmenden, 2025 acht Veranstaltungen mit 56 Teilnehmenden; eine Frist von bis zum 31.07.2027 für die Anwendung des 'Kindersprachtests für das Vorschulalter'. Die einleitende Problembeschreibung (strukturelle Defizite, personelle Unterausstattung, mangelnde Verzahnung der Bildungspläne) stammt von den Fragestellern und ist nicht durch eine eigene Bewertung der Landesregierung bestätigt.