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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Steuer - Steuerliche Prüfung von Einkommensmillionären

21. Mai 2026Dokument 8/2853 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
EinkommensmillionäreEinkommensteuerSteuerprüfungBetriebsprüfungFinanzverwaltung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Entwicklung der Zahl sogenannter Einkommensmillionäre in Brandenburg, also Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über einer Million Euro, sowie mit der Frage, wie diese steuerlich geprüft werden. Hintergrund ist laut Fragesteller eine in Berlin festgestellte starke Zunahme solcher Fälle seit 2012 und eine dort geltende niedrigere Prüfschwelle von 500.000 Euro.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Steuerpflichtige mit sehr hohen Einkommen in Brandenburg sowie die Finanzbehörden des Landes, die für die steuerliche Veranlagung und Außenprüfung zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: wie sich die Zahl der Einkommensmillionäre seit 2012 entwickelt hat und wie hoch sie aktuell ist; welchen Anteil diese Gruppe am gesamten Einkommensteueraufkommen leistet; ob es in Brandenburg eine mit Berlin vergleichbare Einordnung als 'Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften' gibt bzw. welche Einkommensschwelle für eine intensivere Prüfung gilt; ob Einkommensmillionäre häufiger oder intensiver geprüft werden; in welchem Umfang Steuerprüfungen bei dieser Gruppe seit 2019 zu Steuernachzahlungen führten; ob bei ihnen häufiger Unregelmäßigkeiten festgestellt werden; wie die Landesregierung den Umstand bewertet, dass es keine bundesgesetzlich festen Prüfrhythmen für Einkommensmillionäre gibt, und ob eine Bundesratsinitiative geplant ist; wie sie die von der Berliner CDU-Fraktion vorgebrachten Bedenken gegen eine Gesetzesänderung bewertet; und ob die Finanzbehörden ausreichend Personal haben, um diese Gruppe intensiver zu prüfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Zahl der Einkommensmillionäre in Brandenburg stieg von 146 (2013) auf 478 (2022), fiel dann auf 375 (2023) und 94 (2024), wobei die Zahlen für 2023/2024 wegen noch nicht abgeschlossener Veranlagung und verlängerter Abgabefristen infolge der Corona-Pandemie unvollständig sind; Daten für 2012 liegen nicht vor. Der Anteil der Einkommensmillionäre an der gesamten festzusetzenden Einkommen-/Lohnsteuer in Brandenburg betrug 2021 4,5 %. Es gibt keine gesonderte Kategorie 'Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften' wie in Berlin; stattdessen erfolgt die Einstufung als 'bE-Fall' nach bundeseinheitlichen Kriterien im Rahmen der Größenklasseneinteilung der Betriebe (letzte Einteilung zum 01.01.2024, grundsätzlich dreijähriger Prüfturnus). Einkommensmillionäre werden laut Antwort nicht intensiver oder häufiger geprüft als andere Steuerpflichtige; alle Steuererklärungen würden risikoorientiert gleichmäßig überprüft. Zu Steuernachzahlungen und Unregelmäßigkeiten bei dieser Gruppe gibt es keine gesonderte statistische Erfassung. Die Landesregierung bewertet eine allein an der Einkommenshöhe orientierte Prüfung als unvereinbar mit der risikoorientierten Prüfsystematik und äußert sich nicht zum parlamentarischen Handeln anderer Bundesländer. Personal werde anhand einer Personalbedarfsberechnung gleichmäßig zugewiesen; eine unterschiedliche Personalausstattung nach Einkommensgruppen sei nicht vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) gestellt (Drucksache 8/2719); die vorliegende Drucksache 8/2853 enthält die Antwort der Landesregierung, erteilt durch den Minister der Finanzen. Die genannten Fallzahlen stammen aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Jahre 2013–2021) bzw. aus Rohdaten der Finanzämter (2022–2024, Auswertungsstand 28.04.2026). Für 2025 liegen laut Landesregierung noch keine Angaben vor, da die Abgabefrist für die Steuererklärung (31.07.2026 bzw. 28.02.2027) noch nicht abgelaufen ist. Die Fragesteller verweisen auf eine von ihnen behauptete Vergleichbarkeit der Entwicklung in Brandenburg mit der in Berlin sowie auf eine dort angewandte Prüfschwelle von 500.000 Euro, ohne dass die Landesregierung dies in ihrer Antwort bestätigt oder kommentiert.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2853, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.