❓ Vergaberecht - Belastung des hochdefizitären Landeshaushalts durch das Tariftreuegesetz bei Auftragsvergaben des Landes Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des bisherigen Vergabemindestlohns und des geplanten Tariftreuegesetzes auf den Landeshaushalt Brandenburgs. Hintergrund ist laut den Fragestellern der Koalitionsvertrag von SPD und CDU, der vorsieht, dass Landesaufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die Tariflöhne zahlen, anstatt wie bisher einen Vergabemindestlohn vorauszusetzen. Die Fragesteller verweisen zudem auf aus ihrer Sicht drohende Haushaltslöcher von bis zu 3,4 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesverwaltung Brandenburgs, Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), die sich an öffentlichen Vergaben beteiligen, sowie Brandenburger Kommunen und Landkreise, denen die Landesregelung später über eine Mustersatzung zur Anwendung angeboten werden soll.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: welche Auftragsvolumina 2019 bis 2026 unter Vergabemindestlohn-Bedingungen ausgeschrieben wurden; ob dies zu höheren Angebotspreisen führte; ob Vergaben wegen fehlender Mindestlohn-Nachweise abgebrochen wurden; welche Bürokratiekosten durch Kontrollen entstanden; ob das Bundestariftreuegesetz die Vergabekosten in Brandenburg erhöht hat; wie stark die geplante Tariftreue zur Haushaltsbelastung beiträgt; welche Alternativen evaluiert werden; warum das Vergabegesetz aufgehoben werden soll; welche Risiken sich für Kommunen ergeben; wie viele KMU an Mindestlohnnachweisen scheiterten; ob es interne Gutachten zu negativen Haushaltseffekten gibt; welche Investitionen gekürzt wurden; wie hoch der Anteil der vergabemindestlohngebundenen Aufträge ist; und wie Tariftreue mit Bürokratieabbau und Haushaltsdisziplin vereinbart werden soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es zu den meisten quantitativen Fragen (Auftragsvolumina, Mehrausgaben, Bürokratiekosten, gescheiterte KMU, Anteil am Gesamtvergabevolumen, gekürzte Investitionen) keine statistischen Erhebungen gibt. Es wurden keine Vergaben wegen fehlender Mindestlohnnachweise abgebrochen, da in diesem Vergabestadium keine Nachweisprüfung erfolgt. Die Differenz zwischen Bundesmindestlohn und Brandenburgischem Vergabemindestlohn betrug zuletzt 18 Cent pro Stunde; die Auswirkungen des Vergabemindestlohns werden als gering eingeschätzt. Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) trat am 1. Mai 2026 in Kraft, gilt aber nur für Bundesvergaben und verteuert laut Landesregierung nicht die Vergaben des Landes Brandenburg. Die Höhe einer etwaigen Haushaltsbelastung durch eine Landes-Tariftreueregelung kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Der Koalitionsvertrag 2026–2029 zwischen SPD und CDU sieht laut Landesregierung die Einführung einer Tariftreueregelung und die Aufhebung des Vergabegesetzes vor (Randnummern 401-404 des Koalitionsvertrags); Alternativen dazu werden derzeit nicht evaluiert. Interne Gutachten zu negativen Haushaltseffekten liegen der Landesregierung nicht vor. Kommunen soll die Landesregelung später über eine noch zu entwerfende Mustersatzung zur Anwendung angeboten werden. Die Landesregierung prüft aktuell die Umsetzbarkeit und Vereinbarkeit der Tariftreue mit Bürokratieabbau und Haushaltsdisziplin.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1003 (Drucksache 8/2730) von den AfD-Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen; die vorliegende Drucksache 8/2854 enthält die Antwort der Landesregierung, erteilt durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Fragesteller führen als Hintergrund an, dass nach ihrer Darstellung Haushaltslöcher von bis zu 3,4 Milliarden Euro für 2027 und 2028 drohen und die zugrunde liegende Kreditaufnahme verfassungsrechtlich umstritten sei – dies ist eine Darstellung der Fragesteller, keine Feststellung der Landesregierung. Die Landesregierung nennt als konkrete Zahl eine Differenz von 18 Cent je Stunde zwischen Bundesmindestlohn und Brandenburgischem Vergabemindestlohn sowie das Inkrafttreten des Bundestariftreuegesetzes am 1. Mai 2026. Die Landesregierung verweist auf den Koalitionsvertrag 2026–2029 zwischen SPD und CDU (Randnummern 401-404) als Grundlage für die geplante Aufhebung des Vergabegesetzes und Einführung einer Tariftreueregelung. Zu zahlreichen Fragen erklärt die Landesregierung, dass keine statistischen Erhebungen vorliegen.