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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wirtschaftsförderung - Aktueller Auszahlungsstand durch die ILB im Rahmen der Strukturwandels Lausitz von Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) und Just Transition Fund (JTF)

22. Mai 2026Dokument 8/2863 · WP 8Brandenburg
Heiko Gehring, Daniel Münschke
Strukturwandel LausitzKohleausstiegFördermittelInvestitionsbank des Landes BrandenburgJust Transition Fund

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den aktuellen Stand der Auszahlungen durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Rahmen des Strukturwandels in der Lausitz. Gefördert wird dieser über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) und den Just Transition Fund (JTF) der EU. Die Fragesteller verweisen darauf, dass laut der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz bereits rund 226 Millionen Euro im Rahmen des InvKG für Projekte verausgabt wurden, die ILB in ihren Geschäftsberichten aber nur aggregierte Förderzusagen, keine projektbezogenen Auszahlungsstände veröffentlicht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Projektträger in der Lausitz (u. a. Zweckverband Neue Bühne Senftenberg, Stadt Großräschen, Stadt Cottbus, BTU Cottbus-Senftenberg), die Landkreise und kreisfreien Städte der Region Lausitz sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welche Projekte durch die ILB im Rahmen von InvKG und JTF gefördert werden (nach Projektname, Antragsteller, Landkreis, Jahr/Monat); wie hoch bewilligte und ausgezahlte Fördersummen je Projekt sind; aus welchen Bestandteilen sich Auszahlungen zusammensetzen; nach welchen Kriterien Auszahlungen erfolgen; welche Nachweise Zuwendungsempfänger erbringen müssen; wie der Projektfortschritt und die Mittelverwendung kontrolliert werden; ob und in welcher Höhe Auszahlungen zurückgefordert wurden; wie viele ILB-Beschäftigte mit der Prüfung befasst sind; bei welchen Projekten Vor-Ort-Prüfungen stattfanden; ob es Beanstandungen gab; sowie ob Verlängerungen von Förderzeiträumen geplant sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass detaillierte, projektbezogene Auszahlungsdaten in zwei Anlagen beigefügt sind (u. a. zu Projekten wie Neue Bühne Senftenberg, IBA-Terrassen Großräschen, Informationszentrum Bahnhofsvorplatz Cottbus, Neubau Trampolinhalle Cottbus und CHESCO der BTU Cottbus-Senftenberg). In der JTF-Unternehmensförderung wurden laut Landesregierung bisher drei Rückforderungen vorgenommen: 69.758,04 Euro wegen Nichterreichung des Förderzwecks, 12.180 Euro wegen Widerrufs der Zusage und 6.090 Euro wegen Verstoßes gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides; Angaben zu den Antragstellern wurden aus Datenschutzgründen nicht genannt. Die Auszahlungen erfolgen laut Landesregierung in der Regel nach dem Erstattungsprinzip auf Basis bereits getätigter Ausgaben, geregelt in Nummer 7 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und Ziffer 1.4 der Anlage 16a (ANBest-EU 21). Rund 30 Beschäftigte der ILB sind laut Landesregierung mit Prüfung und Begleitung der Förderprogramme befasst. Die Landesregierung gibt an, dass keine Erkenntnisse über Beanstandungen hinsichtlich Projektfortschritt oder Mittelverwendung vorliegen. Die ILB berichte mindestens einmal jährlich an die IMAG Lausitz.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Heiko Gehring und Daniel Münschke (AfD-Fraktion) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Fragesteller beziehen sich auf eine Angabe der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz (10. Sitzung des Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz), wonach rund 226 Millionen Euro im Rahmen des InvKG verausgabt wurden. Die Landesregierung verweist auf die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO (inkl. ANBest-EU 21), das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (§ 6, n+3-Regelung) und die Bund-Länder-Vereinbarung vom 27.08.2020 als Rechtsgrundlagen. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 8/2735.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2863, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.