⚖️ Abgeordnetenrecht - Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion betrifft das Brandenburgische Abgeordnetengesetz, konkret das Verfahren zur Anpassung der Entschädigungen der Landtagsabgeordneten. Bisher erfolgt diese Anpassung jährlich automatisch anhand statistischer Kennzahlen wie der Einkommensentwicklung und des Verbraucherpreisindexes, ohne dass der Landtag darüber im Plenum berät. Der Entwurf soll dieses automatische Verfahren ersetzen durch eine Anpassung nur noch alle zwei Jahre, verbunden mit einem Gesetzgebungsverfahren im Landtag.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtages Brandenburg, deren Entschädigungen angepasst werden, sowie die Präsidentin des Landtages, die für Veröffentlichung und Gesetzesvorlage zuständig ist, und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, das die Datengrundlage liefert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, dass § 5 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes so geändert wird, dass Entschädigungen nicht mehr jährlich automatisch, sondern nur noch im Abstand von zwei Jahren angepasst werden. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg soll der Präsidentin des Landtages bis zum 1. September jedes zweiten Jahres einen Bericht zur prozentualen Veränderung der Einkommensentwicklung vorlegen, basierend auf dem Vergleich der letzten zwei abgeschlossenen Kalenderjahre mit den beiden davorliegenden. Die Präsidentin soll den Bericht als Drucksache veröffentlichen und binnen eines Monats (bzw. innerhalb der ersten drei Monate nach einem Wahlperiodenwechsel) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorlegen. Zudem sollen die bisherigen Absätze 5 bis 8 des § 5 sowie § 32 des Abgeordnetengesetzes aufgehoben werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Entwurf sieht konkret vor: Neufassung des § 5 Absatz 4 Abgeordnetengesetz mit zweijährigem Anpassungsrhythmus statt jährlicher automatischer Anpassung; Streichung der Absätze 5 bis 8 des § 5 sowie Aufhebung des § 32; Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung. Die AfD-Fraktion begründet dies damit, dass das bisherige Indexierungsverfahren eine öffentliche Aussprache im Parlament über die Anpassungen entbehrlich mache und dies angesichts der von ihr beschriebenen wirtschaftlichen Lage in Brandenburg (Betriebsaufgaben, Arbeitsplatzabbau, steigende Lebenshaltungskosten) nicht mehr vertretbar sei. Eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung bzw. anderer Fraktionen ist im Dokument nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Entwurf von der AfD-Fraktion am 27.05.2026, ausgegeben am 28.05.2026. Das Dokument enthält nur den Gesetzentwurf nebst Begründung der AfD-Fraktion, keine Stellungnahme der Landesregierung oder anderer Fraktionen. Bezug genommen wird auf das Abgeordnetengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2019 (GVBl. I Nr. 55), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2025 (GVBl. I Nr. 18). Laut Gesetzentwurf sind mit der Änderung keine unmittelbaren Kosten für Bürger und Wirtschaft verbunden; die Zuständigkeit liegt beim Landtag selbst, der Vollzug bei der Präsidentin des Landtages.