⚖️ Rettungswesen - Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion betrifft das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz. Bisher tragen die Landkreise und kreisfreien Städte den bodengebundenen Rettungsdienst, während die Krankenkassen nach Gesetzeslage nur bezahlte Transporte, nicht aber sogenannte Fehlfahrten (Einsätze ohne Krankenhaustransport) erstatten müssen. Dadurch entstehen den Rettungsdienstträgern laut Fraktion erhebliche Defizite. Der Entwurf sieht vor, dass künftig das Land selbst Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes wird und das bisherige Satzungsmodell durch ein Vertragsmodell mit Schiedsstelle zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern ersetzt wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als bisherige Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, die Krankenkassen und Sozialversicherungsträger als Kostenträger, die Leistungserbringer des Rettungsdienstes sowie Bürgerinnen und Bürger, die im Notfall den Rettungsdienst nutzen. Zuständig für die Umsetzung wäre laut Entwurf das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert: Änderung von § 6 BbgRettG, sodass das Land (nicht mehr die Landkreise) Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Luftrettung wird. Änderung von § 17 Absatz 1 BbgRettG, wonach beim bodengebundenen Rettungsdienst statt Satzungen künftig Verträge die Benutzungsentgelte regeln. Einführung zweier neuer Paragrafen (§ 17a und § 17b nach Vorbild des bayerischen Rettungsdienstgesetzes), die unter anderem vorsehen: jährliche Benutzungsentgeltvereinbarungen zwischen Sozialversicherungsträgern und Leistungserbringern, eine Entgeltschiedsstelle, falls bis zum 31. März keine Einigung erzielt wird (Entscheidung spätestens bis 31. Mai), einen jährlichen Einnahmen- und Kostenausgleich mit Schlussrechnung, sowie die Einrichtung einer Zentralen Abrechnungsstelle.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Entwurf benennt konkrete Zahlen zur Begründung: Die Fraktion gibt an, dass Fehlfahrten in manchen Landkreisen bis zu 40 Prozent der Einsätze ausmachen (unter Verweis auf einen Zeitungsbericht, ohne eigene amtliche Quelle). Der Landkreis Dahme-Spreewald bezifferte laut einem zitierten Medienbericht sein Defizit auf rund 30 Millionen Euro. Die frühere Gesundheitsministerin Müller (BSW) schätzte laut Entwurf Anfang 2026 das Defizit aller kommunalen Rettungsdienstträger im Land auf mindestens 150 Millionen Euro. Die Fraktion verweist darauf, dass Gesundheitsminister Wilke (SPD) in der Antwort auf die Mündliche Anfrage 430 im Plenum vom April 2026 keine Auskunft über die bei einer Abfrage des Gesundheitsministeriums gemeldeten Defizitsummen gegeben habe. Die Fraktion verweist zudem auf höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundessozialgericht, Urteile vom 2. November 2007 und 6. November 2008; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Januar 2026, Az. OVG 6 A 13/25) sowie auf den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Notfallreform, der Fehlfahrten künftig als medizinische Versorgungsleistung statt reine Transportleistung einordnen soll. Die Fraktion begründet den eigenen Entwurf damit, dass dieser dem Bundesgesetz vorgreife und zusätzlich bereits aufgelaufene Altdefizite sowie Kostensteigerungen adressiere, die durch die Bundesreform ihrer Einschätzung nach ungelöst blieben.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, 8. Wahlperiode, Drucksache 8/2869, eingegangen am 27.05.2026. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, keine Antwort der Landesregierung liegt vor – das Dokument enthält die Position der einreichenden Fraktion. Als zuständig für die Umsetzung wird das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) genannt. Die im Entwurf genannten Zahlen (40 Prozent Fehlfahrten, 30 Millionen Euro Defizit Dahme-Spreewald, mindestens 150 Millionen Euro Landesdefizit) stammen laut Entwurf aus Medienberichten bzw. einer Schätzung der früheren Ministerin Müller (BSW) und sind nicht als amtlich bestätigte Zahlen der aktuellen Landesregierung ausgewiesen. Der Entwurf verweist auf laufende bundesrechtliche Entwicklungen (Kabinettsentwurf zur Notfallreform vom 22.04.2026) und auf das Bayerische Rettungsdienstgesetz als Vorbild für die neuen §§ 17a und 17b.