❓ Politische Straftat - Politisch motivierte Kriminalität auf dem Campus der BTU Cottbus-Senftenberg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller beziehen sich auf eine seit dem Wintersemester 2024/25 an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) bestehende Monitoringstelle, die laut Fragestellern Vorfälle 'Vorfälle (extrem) rechter Einflussnahme und Diskriminierung' im Hochschulkontext dokumentiert. Die Anfrage betrifft politisch motivierte Kriminalität (PMK) auf dem Campus der BTU sowie Personal und Kosten der Monitoringstelle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die BTU Cottbus-Senftenberg, die dort eingerichtete Monitoringstelle und deren Personal sowie die Landesregierung Brandenburg als Antwortgeberin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität gab es 2024 und 2025 auf dem Campus der BTU, aufgeschlüsselt nach den Kategorien PMK-rechts, PMK-links, PMK-religiöse Ideologie, PMK-ausländische Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen, sowie jeweils nach Tatzeit, Delikt, Tatort, Anzahl, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und Opfern sowie mit Kurzsachverhalt? 2. Wie wurde die Monitoringstelle in den genannten Jahren personell betreut, insbesondere ob es weiterhin nur eine befristet tarifbeschäftigte Person in Entgeltgruppe 13 TV-L in Teilzeit für diese Aufgabe gab? 3. Welche Kosten sind für die Monitoringstelle in dem genannten Zeitraum insgesamt angefallen und wie setzen sie sich zusammen, aufgeschlüsselt nach Jahren?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Abgeordneten der AfD-Fraktion. Die Fragesteller verweisen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 26 vom 27.11.2024 (Drucksache 8/38) sowie auf eine von ihnen zitierte Projektbeschreibung der Monitoringstelle unter der Internetadresse b-tu.de/monitoring-gegen-rechts, abgerufen am 05.05.2026. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.