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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Bahnstrecke - Eingeschränkter Regionalverkehr auf der Dresdener Bahn - Sachstand, Zeitplan und Entlastungsmaßnahmen für den Berufs- und Schülerverkehr

27. Mai 2026Dokument 8/2881 · WP 8Brandenburg
Ines Seiler
RegionalverkehrSchienenverkehrStellwerkBahnausbauErsatzverkehr

📋 Worum geht es?

Im Raum Rangsdorf und Zossen ist der Regionalverkehr auf der Dresdener Bahn derzeit eingeschränkt, weil Umbauten am Bahnhof Zossen und die Zusammenführung alter und neuer Stellwerkstechnik noch nicht abgeschlossen sind. Dadurch können die vom Land Brandenburg bestellten zusätzlichen Zugfahrten der Linien RB 10 und RB 24 südlich von Rangsdorf bzw. Blankenfelde nicht gefahren werden. Die SPD-Abgeordnete Ines Seiler fragt die Landesregierung nach Sachstand, Zeitplan und möglichen Entlastungsmaßnahmen für Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler.

👥 Wer ist betroffen?

Pendlerinnen und Pendler sowie Schülerinnen und Schüler im Raum Rangsdorf, Zossen und Wünsdorf-Waldstadt, die auf den Regionalverkehr auf der Dresdener Bahn angewiesen sind; betroffen sind zudem die Gemeinde Rangsdorf, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und die DB InfraGO AG als Infrastrukturbetreiberin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem: wie das MIL die Forderung der Rangsdorfer Gemeindevertretung nach einer ganztägigen RB 10 bis Rangsdorf bewertet; ob zusätzliche Fahrten nördlich von Zossen geprüft wurden und welche Gründe gegebenenfalls dagegensprechen; ob dem MIL alternative, verkehrlich sinnvolle Ersatzverkehrskonzepte zwischen Rangsdorf und Wünsdorf-Waldstadt bekannt sind; wie das MIL zu seiner Einschätzung der Fahrzeiten von RE 8 und RB 10 kommt; wie hoch die einbehaltenen Mittel aus nicht erbrachten Zugleistungen und die dennoch zu zahlenden Fixkosten sind und warum sie nicht für temporäre Verbesserungen genutzt werden; welche konkreten Maßnahmen bis Anfang 2027 geplant sind; wie belastbar der Zeitplan für die Bauarbeiten in Zossen ist; wann Gleisanlagen und Bahnsteig 1 in Zossen fertiggestellt werden und ob eine frühere Verlängerung der Regionalbahn technisch möglich wäre; welche Auswirkungen die vierjährige Verzögerung des Streckenausbaus auf das Angebot hat; und welche umwelt- und planungsrechtlichen Anforderungen zu dieser Verzögerung geführt haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass außerhalb der Hauptverkehrszeit eine Verlängerung der RB 10 wegen fehlender Fahrzeug- und Personalverfügbarkeit nicht möglich sei; ein Wenden der RB 24 in Rangsdorf führe zu einem Trassenkonflikt mit dem RE 8, ein Wenden in Dabendorf sei infrastrukturell nicht umsetzbar. Ein Busersatzverkehr zwischen Rangsdorf und Wünsdorf-Waldstadt sei wegen längerer Straßenwege und Fahrzeiten nicht verkehrlich sinnvoll; die ursprüngliche Aussage zum Überholen durch den RE 8 habe sich auf die Gegenrichtung bezogen. Für 2025 seien 2.405.558,04 € an laufabhängigen Kosten eingespart worden, bei zugleich zu finanzierenden Fixkosten von 734.151,72 €; für 2026 belaufen sich die Einsparungen auf 4.491.001,89 € und die Fixkosten auf 1.179.481,14 €. Bis Anfang 2027 seien keine konkreten Maßnahmen geplant; vom 14.06. bis 01.10.2027 falle die RB 10 wegen der Sperrung der Berliner Stadtbahn teilweise aus, wofür ein Schienenersatzverkehr zwischen Blankenfelde und Rangsdorf eingerichtet werde. Laut Mitteilung der DB InfraGO AG solle das neue elektronische Stellwerk in Zossen im Frühjahr 2027 in Betrieb gehen, die vollständige Nutzbarkeit des Bahnhofs werde ab dem 09.03.2027 erwartet; eine frühere Verlängerung der Linien RB 10 und RB 24 sei nicht möglich. Die Personenunterführung zum Vorplatz werde erst nach Inbetriebnahme des Bahnhofs fertiggestellt, der Zugverkehr sei davon nicht betroffen. Die Auswirkungen der auf 2033 verschobenen Inbetriebnahme des Streckenausbaus würden derzeit geprüft; die Landesregierung geht davon aus, dass das ab 09.03.2027 geplante Angebot bis zur Streckensperrung langfristig umgesetzt werden könne. Die Antwort zu den Ursachen der Verzögerung im Planfeststellungsverfahren (Frage 10) ist im vorliegenden Textausschnitt nicht enthalten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Ines Seiler (SPD-Fraktion) eingereicht; es liegt eine Antwort der Landesregierung (Minister für Infrastruktur und Landesplanung) vor. Mehrere Antworten stützen sich auf Mitteilungen der DB InfraGO AG als Infrastrukturbetreiberin. Genannte Zahlen: eingesparte laufabhängige Kosten 2025 2.405.558,04 € und 2026 4.491.001,89 €; zu finanzierende Fixkosten 2025 734.151,72 € und 2026 1.179.481,14 €. Genannte Termine: vollständige Nutzbarkeit des Bahnhofs Zossen ab 09.03.2027 laut DB InfraGO AG; Schienenersatzverkehr zwischen Blankenfelde und Rangsdorf vom 14.06. bis 01.10.2027; ursprünglich geplante Streckensperrung 2028–2029 mit Wiederaufnahme Ende 2029, nun laut Berichten auf Ende 2033 verschoben. Das Vorwort der Fragestellerin verweist auf einen Beschluss der Gemeindevertretung Rangsdorf vom 10.02.2026 sowie auf eine Stellungnahme des MIL dazu, auf Presseberichte der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 02.04.2026 und 17.04.2026 sowie auf Äußerungen von Minister Crumbach in der 14. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am 16.04.2026, wonach er von der Verzögerung „im Vorfeld nicht unterrichtet worden“ sei und dies als „Planungsversagen“ bezeichnet habe – dies sind Aussagen Crumbachs laut Presseberichterstattung, keine Feststellungen der Fragestellerin oder der Landesregierung in dieser Drucksache. Die Fragestellerin stellt die Richtigkeit der ursprünglichen MIL-Begründung zur Ablehnung des Busersatzverkehrs anhand eigener Fahrzeitberechnungen in Frage; die Landesregierung erwidert, die Aussage zum Überholen habe sich auf die Gegenrichtung bezogen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2881, Wahlperiode 8, eingereicht 27. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.