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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Einbürgerung - Faktischer Einbürgerungsstop in Brandenburg

30. Mai 2026Dokument 8/2883 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
EinbürgerungStaatsangehörigkeitsbehördenBearbeitungszeitenBearbeitungsstauVerwaltungsgerichte

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller berichten, dass Personen, die in Brandenburg einen Einbürgerungsantrag stellen, über lange Bearbeitungszeiten klagen. Laut den Fragestellern gibt die Stadt Frankfurt (Oder) auf ihrer Website eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 2,5 bis 3 Jahren an. Die Fragesteller vermuten einen Bearbeitungsstau in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten und fragen die Landesregierung nach dessen Ursachen und möglichen Abhilfen.

👥 Wer ist betroffen?

Antragsteller auf Einbürgerung in Brandenburg, die Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, namentlich erwähnt wird die Stadt Frankfurt (Oder), sowie das für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständige Ministerium und die Verwaltungsgerichte des Landes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1. ob es Anweisungen des zuständigen Ministeriums zur Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen gibt oder ob Behörden angewiesen wurden, Anträge langsamer zu bearbeiten oder die Bearbeitung ruhend zu stellen; 2. wie das Land als Obere Aufsichtsbehörde die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Optimierung der Bearbeitungszeiten unterstützt und wie sich der Bearbeitungsstau auflösen lässt; 3. wie die Landesregierung die von Frankfurt (Oder) angegebenen Bearbeitungszeiten von 2,5 bis 3 Jahren im Lichte rechtsstaatlicher Grundsätze bewertet; 4. wie sich die Bearbeitungszeiten in Frankfurt (Oder) künftig entwickeln werden; 5. wie viele Klageverfahren gegen Einbürgerungsentscheidungen 2025 und 2026 an den Verwaltungsgerichten Brandenburgs anhängig wurden; 6. ob es unveröffentlichte interne Statistiken zu Einbürgerungen gibt und welchen Inhalt diese haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller beziehen sich auf frühere parlamentarische Anfragen, aus denen laut ihrer Darstellung ein Bearbeitungsstau in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten hervorgegangen sei, sowie auf eine von der Stadt Frankfurt (Oder) selbst auf ihrer Website angegebene durchschnittliche Bearbeitungszeit von 2,5 bis 3 Jahren. Die Anfrage verweist zudem auf § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) und die vom Gesetzgeber vorgenommene Verkürzung der Wartefrist von ehemals 8 auf 5 Jahre sowie die spätere Abschaffung des sogenannten „Einbürgerungsturbos“.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2883, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.