Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Behinderter - Umsetzung assistiver Unterstützungsmodelle in Brandenburg

1. Juni 2026Dokument 8/2890 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
Persönliche AssistenzUN-BehindertenrechtskonventionDeinstitutionalisierungambulante PflegeTeilhabe

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller verweisen auf die Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention, die ihrer Darstellung nach Defizite bei Inklusion, Selbstbestimmung und ambulanten Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und Brandenburg aufgezeigt habe. Als Beispiel nennen sie den in Berlin eingeführten Leistungskomplex 32 („Persönliche Assistenz“), der Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf ein selbstbestimmtes Leben außerhalb stationärer Einrichtungen ermöglichen solle. Die Fraktion möchte von der Landesregierung wissen, ob und wie ein vergleichbares Modell auf Brandenburg übertragen werden könnte.

👥 Wer ist betroffen?

Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf in Brandenburg, pflegende Angehörige, Kommunen und kreisfreie Städte als örtliche Sozialhilfeträger, insbesondere Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Oder-Spree und Märkisch-Oderland, außerdem Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände und soziale Träger wie die Wichern-Werkstätten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion fragt unter anderem: (1) welche Erkenntnisse zur Struktur, Finanzierung und Wirkung des Berliner Leistungskomplexes 32 vorliegen und ob diese in Brandenburg einbezogen werden; (2) ob die Landesregierung die Einführung eines analogen Leistungskomplexes oder Rahmenvertrags für trägerunabhängige Assistenz prüft; (3) wie sich die rechtliche und finanzielle Zuständigkeit zwischen Land und Kommunen gliedert; (4) ob eine Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Leistungsträgern, Wohlfahrtsverbänden und insbesondere Frankfurt (Oder), Oder-Spree und Märkisch-Oderland zur Erprobung intensivambulanter Modelle geplant ist; (5) welche Daten zum aktuellen und künftigen Bedarf an persönlicher Assistenz vorliegen, auch regional; (6) welche rechtlichen und strukturellen Hemmnisse auf Landesebene beseitigt werden müssten; (7) welche Auswirkungen eines Ausbaus auf Teilhabe, Deinstitutionalisierung, Entlastung Angehöriger und Fachkräftesituation erwartet werden; (8) welche landesrechtlichen und kommunalen Steuerungsinstrumente zum Abbau von Inklusionsdefiziten zur Verfügung stehen; (9) wie die Landesregierung soziale und partizipative Vergabekriterien, Tarifbindung bei Fördermitteln und Mitbestimmungsquoten für Menschen mit Behinderungen bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der BSW-Fraktion mit neun Fragenkomplexen; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht und am 01.06.2026 eingereicht bzw. am 02.06.2026 ausgegeben. Als Vergleichsmodell nennen die Fragesteller den Berliner Leistungskomplex 32 („Persönliche Assistenz“) sowie landesrechtliche Grundlagen wie das Brandenburgische Pflege- und Überwachungsgesetz und das AG-SGB IX. Die Einschätzung, dass erhebliche Defizite bei Inklusion und ambulanten Unterstützungsstrukturen bestehen, sowie der Verweis auf die Staatenprüfung zur UN-BRK stammen von den Fragestellern selbst, nicht aus einer Antwort der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2890, Wahlperiode 8, eingereicht 1. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.