📝 Sexualerziehung - Kinder schützen - "Sexualpädagogik der Vielfalt" an Kindergärten und Schulen untersagen
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Landesregierung sexualpädagogische Angebote nach dem Konzept der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ sowie nach den WHO-„Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ an Brandenburger Kindergärten und Schulen untersagt. Dazu sollen sogenannte Kuschel-, Ruhe- und Körpererkundungsräume verboten, die Förderung entsprechender Vereine und Akteure eingestellt und betreffende Inhalte aus Kitakonzepten, Rahmenlehrplänen und Aus- bzw. Fortbildungsangeboten gestrichen werden. Stattdessen soll ein neues, verbindliches sexualpädagogisches Konzept samt Missbrauchspräventionskonzept erarbeitet werden. In der Begründung stellt die Fraktion einen historischen Bezug zum sogenannten Kentler-Experiment und zur Entwicklung der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ durch einen von ihr namentlich genannten Sexualpädagogen her.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen wären Kindergärten und Schulen in Brandenburg, das pädagogische Personal (Erzieher, Lehrer), Kinder und Jugendliche in diesen Einrichtungen, außerschulische Vereine und Akteure der Sexualpädagogik sowie das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) als Anbieter von Fortbildungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. das flächendeckende Verbot von „Kuschelecken“, Ruhe- und Körpererkundungsräumen für „körperliche und sexuelle (Doktor-)Spiele“ in Kitas und Grundschulen inklusive Sanktionen bei Zuwiderhandlung; 2. die sofortige Einstellung der finanziellen Förderung von Vereinen und Akteuren, die auf Grundlage der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ bzw. der WHO-Standards arbeiten, sowie ein Verbot entsprechender Fortbildungsangebote, insbesondere durch das SFBB; 3. die ersatzlose Streichung aller darauf bezogenen Themen und „Kompetenzen“ aus Kitakonzepten, Rahmenlehrplänen, Studien- und Ausbildungsgängen sowie Fort- und Weiterbildungsangeboten; 4. die Erarbeitung eines neuen, verbindlichen sexualpädagogischen Konzepts mit Missbrauchspräventionsteil unter Hinzuziehung von aus Sicht der Fraktion „unbelasteten“ Sachverständigen, das u. a. Kinder- und Jugendschutz, elterliches Erziehungsrecht nach Art. 6 GG und einen Verzicht auf „frühsexualisierende Inhalte“ sicherstellen und sich von der „emanzipatorischen Sexualpädagogik“ sowie der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ distanzieren soll; 5. die Einführung eines Akkreditierungs- und Begutachtungsverfahrens mit Qualitätsstandards für außerschulische Anbieter sexualpädagogischer Angebote und Fortbildungen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument ist ein Antrag der AfD-Fraktion; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um die Einbringung des Antrags handelt. Die Fraktion begründet ihre Forderungen mit einer historischen Darstellung: Sie bezeichnet den Sexualpädagogen Helmut Kentler (1928–2008) als „Pädokriminellen“ und verweist auf das sogenannte „Kentler-Experiment“, bei dem laut einem von der Fraktion zitierten Zwischenbericht der Universität Hildesheim (2022) Kinder an teils vorbestrafte Männer vermittelt worden seien. Die Fraktion verknüpft damit die „Sexualpädagogik der Vielfalt“, die sie einem von ihr namentlich genannten Sexualpädagogen und Institutsgründer zuschreibt, sowie die WHO-„Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ (2011) und die frühere BZgA-Broschüre „Körper, Liebe, Doktorspiele“ (2000, 2007 zurückgezogen). Die Fraktion zitiert aus den WHO-Standards Empfehlungen zu Themen wie „Geschlechtsidentität“, „Geschlechterrollen“ und Aufklärung über „frühkindliche Masturbation“ für verschiedene Altersgruppen und bewertet diese als nicht altersangemessen. Zur Stützung ihrer Position zitiert die Fraktion zudem eine Aussage des früheren Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung zu Täterstrategien.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion am 02.06.2026; eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Fraktion stützt sich auf einen Zwischenbericht der Universität Hildesheim (2022) zum sogenannten Kentler-Experiment sowie auf die WHO/BZgA-Publikation „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ (2011) und zitiert daraus Altersempfehlungen für Themen der Sexualaufklärung. Die im Antrag verwendeten Bezeichnungen wie „Pädokrimineller“ für Helmut Kentler und die Bewertung der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ als Fortführung dessen Ansatzes sind Formulierungen und Einordnungen der antragstellenden Fraktion. Konkrete Kosten oder Fristen für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen werden im Dokument nicht genannt.