❓ Ministerpräsident - Tätigkeit des Bürgerbüros des Ministerpräsidenten
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft das Online-Bürgerbüro des Ministerpräsidenten von Brandenburg, über das Bürgerinnen und Bürger per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon Fragen, Hinweise und Meinungen an den Ministerpräsidenten richten können. Die Fragesteller wollten wissen, wie viele Anfragen eingehen, wie sie bearbeitet werden, welche Kosten entstehen und wie barrierefrei und mehrsprachig das Angebot ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei Brandenburg (Referat 32), die Bürgerinnen und Bürger, die sich an das Büro wenden, sowie die Fachministerien, an die Anfragen teilweise weitergeleitet werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele Bürgeranfragen gingen 2020 bis 2026 pro Kommunikationsweg ein? Welche thematischen und regionalen Schwerpunkte gab es? Erfolgt eine statistische Auswertung? Wie werden Anfragen kontrolliert, weitergeleitet und beantwortet? Welche Weiterleitungsadressaten gibt es am häufigsten? Wie lange dauert die Bearbeitung? Gibt es Beschwerden über die Arbeitsweise? Ist ein Tätigkeitsbericht geplant? Wie werden Anfragen erledigt, Anrufe behandelt, Barrierefreiheit und Fremdsprachen sichergestellt? Wie ist das Büro personell und finanziell ausgestattet?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: Schriftliche Bürgeranfragen gesamt sanken von 4001 (2020) auf 2409 (2023), stiegen 2024 auf 4680 und lagen 2025 bei 3227 (bis 30.4.2026: 1405), überwiegend per E-Mail. Telefonanfragen werden nicht erfasst, liegen aber schätzungsweise in ähnlicher Größenordnung. Eine themen- oder regionenbezogene Auswertung erfolgt nicht. Weiterleitungen gehen an die neun Landesministerien, ohne feste Rangfolge. Die Bearbeitung dauert meist ein bis drei Tage, in Einzelfällen länger, wobei die verwaltungsübliche Monatsfrist stets eingehalten wird. Beschwerden über die Arbeitsweise selbst sind laut Landesregierung sehr selten (niedriger Promillebereich) und betreffen meist unerfüllte Erwartungen (z.B. Wunsch nach Aufhebung von Gerichtsurteilen). Ein öffentlicher Tätigkeitsbericht ist nicht geplant, da viele Anfragen vertraulich behandelt werden sollen. Für Barrierefreiheit gelten WCAG 2.1 (Stufe AA) und EN 301 549 sowie das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz. Fremdsprachige Anfragen werden auf Englisch beantwortet; Personal mit Polnischkenntnissen steht bei Bedarf zur Verfügung. Personell entfallen auf das Bürgerbüro 1,4 Vollzeiteinheiten; die Gesamtkosten stiegen von 124.484 € (2020) auf 142.254 € (2025), davon größtenteils Personalkosten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort liegt vollständig vor und wurde von der Ministerin und Chefin der Staatskanzlei im Namen der Landesregierung erteilt. Die Landesregierung nennt konkrete Jahreszahlen zu Eingängen (2020–2025 sowie bis 30.4.2026), Personalausstattung (1,4 VZE) und Kosten (Personal- und Sachkosten je Jahr). Eine Themen-, Regional- oder statistische Auswertung findet laut Landesregierung nicht statt. Bezug genommen wird auf die ursprüngliche Kleine Anfrage Nr. 1011, Drucksache 8/2747.