❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - I. Quartal 2026
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion, eingereicht vom Abgeordneten Andreas Noack, befasst sich mit der Entwicklung politisch rechts motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg im ersten Quartal 2026 nach dem polizeilichen Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts). In ihrer Vorbemerkung verweisen die Fragesteller auf einen von ihnen angeführten Anstieg gewaltorientierter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten in Brandenburg (laut Fragestellern von 3.085 im Jahr 2023 auf 3.557 im Jahr 2025) sowie auf eine vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesverfassungsschutzämtern vorgenommene Einstufung des Brandenburger Landesverbands einer Oppositionspartei als „gesichert rechtsextrem“, dokumentiert in einem von den Fragestellern zitierten Einstufungsvermerk vom 14. August 2025. Der Minister des Innern und für Kommunales antwortet im Namen der Landesregierung auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD-PMK).
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unter anderem Geschädigte von Gewalttaten (laut Aufstellung teils mit ausländerfeindlichem oder fremdenfeindlichem Tatmotiv, Opfer u. a. aus Afghanistan, Syrien, Algerien, Kamerun, Ukraine), Polizeivollzugsbeamte, sowie mehrere Landkreise und kreisfreie Städte Brandenburgs, darunter Ostprignitz-Ruppin, Dahme-Spreewald, Cottbus/Chóśebuz, Barnim, Teltow-Fläming, Spree-Neiße, Märkisch-Oderland und Potsdam.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Gesamtzahl der PMK-rechts-Straftaten im ersten Quartal 2026, jeweils aufgeschlüsselt nach Monat und Kategorie (Gewalttaten, terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung krimineller Vereinigungen, sonstige Straftaten). Weiter wird nach Details zu den Gewalttaten gefragt (Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der Opfer, Anzahl und Alter von Opfern und Tatverdächtigen, Straftatbestand, Kurzsachverhalt, Zuordnung zu Hasskriminalitäts-Kategorien), nach bekannten terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe und Vereinigungsbildungen im Phänomenbereich, nach der Zusammensetzung der „sonstigen Straftaten“ inklusive gesonderter Aufschlüsselung von Nötigungen und Bedrohungen, sowie nach der Zahl der bis zum 31. Dezember 2025 nachgemeldeten rechtsextremistisch motivierten Straftaten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im ersten Quartal 2026 insgesamt 584 PMK-rechts-Straftaten registriert wurden (Januar: 185, Februar: 184, März: 215). Davon waren 14 Gewaltstraftaten (Januar: 5, Februar: 6, März: 3), die alle als extremistisch bewertet wurden; Details zu Ort, Landkreis, Opfern und Tatverdächtigen sind laut Antwort in einer Anlage aufgeführt. Terroristische Straftaten, Störungen der Totenruhe sowie die Bildung terroristischer oder krimineller Vereinigungen im Phänomenbereich PMK-rechts wurden im Quartal nicht registriert. Die „sonstigen Straftaten“ (180 im Januar, 178 im Februar, 212 im März) setzen sich laut Aufstellung unter anderem aus Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§86a StGB: 120/120/137 Fälle), Volksverhetzung (§130 StGB: 11/21/25), Beleidigung (§185 StGB: 25/13/26), Bedrohung (§241 StGB: 9/6/3) und Sachbeschädigung (§303/304 StGB: 5/10/12) zusammen. Für das Jahr 2025 wurden nach Angaben der Landesregierung bislang 288 sonstige Straftaten und 24 Gewaltstraftaten nachgemeldet, wobei alle nachgemeldeten Gewaltstraftaten als extremistisch eingestuft wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage (Drucksache 8/2756) wurde vom Abgeordneten Andreas Noack der SPD-Fraktion gestellt; die vorliegende Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/2898) stammt vom Minister des Innern und für Kommunales, ist am 29.05.2026 eingegangen und am 03.06.2026 ausgegeben worden. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der KPMD-PMK eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) durch Nachmeldungen und Korrekturen aktualisiert wird, und dass die Erhebung für diese Antwort auf dem Datenstand vom 3. Mai 2026 beruht. Die in der Vorbemerkung genannten Zahlen zu gewaltorientierten Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sowie die Einstufung eines Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“ werden von den Fragestellern unter Verweis auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und Kommunales vom 16. April 2026 sowie einen Einstufungsvermerk vom 14. August 2025 angeführt, nicht als eigene Bewertung der Landesregierung in dieser Antwort wiederholt.