📝 Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH - Zustimmung zur Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB)
📋 Worum geht es?
Die Landesregierung beantragt beim Landtag Brandenburg gemäß Artikel 95 der Landesverfassung die Zustimmung zur Mitgliedschaft der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Martina Klement, im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB). Die Landesregierung hat dieser Wahl bereits am 02.06.2026 vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zugestimmt. Die WFBB erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschafts- und Technologieförderung, Fachkräfte- und Qualifikationsberatung sowie Energieberatung im Land Brandenburg.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Land Brandenburg als Hauptgesellschafter der WFBB, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH selbst sowie die Mitgesellschafter: die Industrie- und Handelskammern Potsdam, Ostbrandenburg und Cottbus sowie die Handwerkskammern Potsdam, Frankfurt (Oder)/Ostbrandenburg und Cottbus.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung bittet den Landtag, der Mitgliedschaft von Ministerin Martina Klement im Aufsichtsrat der WFBB zuzustimmen. Die Ministerin soll in diesem Gremium zudem den Vorsitz übernehmen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Land Brandenburg ist mit 74,93 % an der WFBB beteiligt; die genannten Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern halten jeweils rund 4,18 %. Der Aufsichtsrat der WFBB besteht aus bis zu zehn Mitgliedern. Die Landesregierung hat laut eigener Angabe am 02.06.2026 vorbehaltlich der Landtagszustimmung beschlossen, Ministerin Klement für das Land in den Aufsichtsrat zu wählen; sie soll den Vorsitz des Gremiums übernehmen.
⚡ Einordnung
Antragstellerin ist die Landesregierung, nicht eine Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung im Sinne einer Anfrage liegt nicht vor, da es sich um einen eigenen Antrag der Landesregierung handelt. Die Landesregierung benennt als Beteiligungsquote des Landes 74,93 % sowie Anteile von je rund 4,18 % für die genannten Kammern und beziffert den Aufsichtsrat auf bis zu zehn Mitglieder. Die Begründung verweist auf einen Beschluss der Landesregierung vom 02.06.2026 sowie auf Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg als rechtliche Grundlage des Antrags. Die Einschätzung, die Mitgliedschaft sei im „besonderen Landesinteresse“ geboten, ist eine Bewertung der Landesregierung selbst.