❔ Katastrophenschutz - Bevölkerungsschutz im Land Brandenburg - Verantwortung, Vorbereitung und Handlungssicherheit
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion stellt eine Große Anfrage zum Bevölkerungsschutz in Brandenburg. Sie verweist auf Herausforderungen wie Waldbrände, extreme Wetterereignisse, Cyberangriffe auf Kommunen und Störungen kritischer Infrastruktur sowie den Krieg in Europa und fragt nach Zuständigkeiten, Risikoanalysen, einer landesweiten Strategie sowie personeller und materieller Ausstattung von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten. Der Innenminister antwortet namens der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung (Innenministerium sowie weitere Ressorts), die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden, die Freiwilligen und Berufsfeuerwehren sowie Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, ASB, DLRG und THW.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie definiert die Landesregierung Bevölkerungsschutz und welche Teilbereiche umfasst er? Welche Rechts- und Zuständigkeitsgrundlagen und welche ressortübergreifende Koordination gibt es? Welche Gefahren- und Risikoanalysen liegen vor und wie unterscheiden sie sich von anderen Bundesländern? Gibt es eine übergreifende Landesstrategie? Welche Anpassungen sind wegen des 'Operationsplans Deutschland' der Bundeswehr geplant? Wie ist der Stand der Konversionsflächen des Bundes? Wie bewertet die Landesregierung den Zustand des Bevölkerungsschutzes im Vergleich zu anderen Ländern? Wie ist die personelle und materielle Ausstattung von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten je Landkreis?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Der Begriff Bevölkerungsschutz ist normativ nicht definiert, meint meist Zivil- und Katastrophenschutz. Gesetzgebungskompetenz für Zivilschutz liegt beim Bund (Art. 73 GG, ZSKG), für Katastrophenschutz bei den Ländern (Art. 70 GG, BbgBKG); Landkreise und kreisfreie Städte sind untere Katastrophenschutzbehörden. Risiko- und Gefahrenanalysen liegen vor zu Flächenbränden/Waldbrand, Hochwasser, Pandemie und langanhaltendem Stromausfall; eine Analyse zum Gefahrenschwerpunkt Dürre ist in Arbeit. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern liege der Landesregierung nicht vor. Eine übergeordnete landesweite Strategie gebe es nicht, da die ganzheitliche Zuständigkeit beim Bund liege. Zu Planungen bezüglich des 'Operationsplans Deutschland' macht die Landesregierung keine Angaben, da dies dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliege. Zu den 15 Konversionsflächen der BImA lägen keine Erkenntnisse vor, da dies Bundeszuständigkeit sei. Der Katastrophenschutz befinde sich laut Landesregierung grundsätzlich in einem guten Zustand, stehe aber vor neuen Herausforderungen. 2024 gab es landesweit 38.911 aktive Mitglieder in Freiwilligen Feuerwehren und 2.943 ehrenamtliche Helfer im behördlichen Katastrophenschutz (u.a. DRK 1.368, THW 969, Johanniter 249, DLRG 247, ASB 110). Eine weitergehende quantitative Darstellung der Katastrophenschutzressourcen lehnt die Landesregierung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und mit Blick auf die Bedeutung für den Zivilverteidigungsfall ab.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion unter der Drucksache 8/2476 eingereicht; die vorliegende Antwort der Landesregierung trägt die Drucksache 8/2903 und wurde am 03.06.2026 ausgegeben, beantwortet durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Landesregierung verweist zur Beantwortung mehrfach auf die Zuständigkeit des Bundes sowie auf eine frühere Große Anfrage 'Ehrenamt im Land Brandenburg' (LT-Drucksache 8/2069). In ihrer Vorbemerkung bewertet die Landesregierung Ehrenamt als freiwillig und nicht primär durch staatliches Handeln ersetzbar oder erzwingbar; dies ist als Einordnung der Landesregierung gekennzeichnet, nicht als objektive Tatsache. Zu mehreren Fragen (u.a. Frage 6 zum 'Operationsplan Deutschland' und Frage 7 zu Konversionsflächen) macht die Landesregierung ausdrücklich keine inhaltlichen Angaben unter Verweis auf exekutive Eigenverantwortung bzw. fehlende Erkenntnisse oder Bundeszuständigkeit.