📝 Kriminalstatistik - Sicherheit in Brandenburg verlässlich erfassen - Polizeiliche Kriminalstatistik gezielt durch Dunkelfeldforschung ergänzen
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die nach Darstellung der Antragsteller nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erfasst (das sogenannte Hellfeld). Die Fraktionen von SPD und CDU wollen diese Statistik durch sogenannte Dunkelfeldforschung ergänzen, also durch wissenschaftliche Bevölkerungsbefragungen, die auch nicht angezeigte Straftaten, das Sicherheitsgefühl und das Anzeigeverhalten der Bevölkerung erfassen sollen. Dazu sollen bestehende bundesweite Studien wie LeSuBiA und SKiD genutzt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, das Ministerium des Innern und für Kommunales, das Polizeipräsidium, das Landeskriminalamt, die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg (HPol) sowie die Bevölkerung Brandenburgs als Befragungsteilnehmer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf: 1. die PKS gezielt durch Dunkelfeldforschung zu ergänzen und bestehende Forschungszugänge zu nutzen; 2. die länderspezifischen Daten der Studie LeSuBiA für Brandenburg abzurufen und durch die HPol auswerten zu lassen sowie dem Landtag die Ergebnisse vorzulegen; 3. die Beteiligung Brandenburgs an SKiD 2028 (bzw. der folgenden Erhebungswelle) auszuweiten, u.a. durch Aufstockung der Stichprobe auf bis zu 10.000 Personen und ein landesspezifisches Fragemodul; 4. dabei insbesondere Sicherheitsgefühl, Diskrepanzen zwischen objektiver und subjektiver Sicherheitslage, Anzeigeverhalten, Dunkelfeldausmaß, Opfererfahrungen, Viktimisierungsfolgen, Bewertung der Polizeiarbeit, soziodemografische und räumliche Aspekte sowie Deliktsbereiche wie Partnerschaftsgewalt, digitale Delikte, Sexualstraftaten, Hasskriminalität und Gewaltdelikte durch Kinder und Jugendliche zu untersuchen; 5. eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Innenministerium, Polizeipräsidium, LKA und HPol mit der Ausgestaltung der landesspezifischen Fragen zu befassen; 6. zu prüfen, ob eine kriminalistisch-kriminologische Analysestelle im LKA oder in Kooperation mit der HPol eingerichtet bzw. gestärkt werden kann; 7. dem Landtag zu Kosten, Zeitplan, organisatorischen Voraussetzungen und Ergebnissen zu berichten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert Forderungen der Antragsteller. Laut Begründung der Antragsteller wurden im Februar 2026 erste Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung LeSuBiA vorgestellt; landesspezifische Auswertungen für Brandenburg werden laut Antragstellern für 2027 erwartet. Die Antragsteller führen weiter aus, dass die Studie SKiD Opfererfahrungen, Sicherheitsgefühl, Kriminalitätsfurcht, Anzeigeverhalten und die Bewertung der Polizei erfasst, und schlagen vor, die Brandenburger Stichprobe in der nächsten Erhebungswelle auf bis zu 10.000 Personen zu erhöhen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen von SPD und CDU. Es handelt sich um einen Antrag, nicht um eine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor, da Punkt 7 der Forderungen die Landesregierung erst zur künftigen Berichterstattung über Kosten, Zeitplan und Ergebnisse auffordert. Das Dokument nennt als Bezugsgrößen die Studien LeSuBiA (erste Ergebnisse laut Antragstellern im Februar 2026 vorgestellt, landesspezifische Auswertung für Brandenburg laut Antragstellern für 2027 erwartet) und SKiD (nächste reguläre Erhebungswelle SKiD 2028, angestrebte Stichprobenerhöhung auf bis zu 10.000 Personen für Brandenburg).