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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Demonstration - Bespitzelung von Schülerstreiks durch Verfassungsschutz?

4. Juni 2026Dokument 8/2909 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
VerfassungsschutzSchülerstreikWehrpflichtSchulenInformationsübermittlung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller beziehen sich auf Medienberichte, laut denen das Bildungsministerium (MBJS) Schreiben an weiterführende Schulen in Brandenburg verschickt habe, die vor einer angeblichen 'fortlaufenden Instrumentalisierung' der Schülerstreiks gegen die Wehrpflicht durch Linksextremisten warnen. Grundlage sei laut den Fragestellern ein gleichlautendes Schreiben des Brandenburgischen Verfassungsschutzes gewesen, der die Schulleitungen zugleich um Mitwirkung nach § 14 Abs. 1 BbgVerfSchG gebeten habe. Die Fragesteller wollen klären, ob diese Berichte zutreffen und auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage der Verfassungsschutz hier tätig geworden ist.

👥 Wer ist betroffen?

Weiterführende Schulen in Brandenburg, Schülerinnen und Schüler, die an den Streiks gegen die Wehrpflicht teilnehmen (laut Medienberichten rund 50.000 Teilnehmer am 08.05.2026), Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) sowie der Brandenburgische Verfassungsschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: ob die berichteten Schreiben des MBJS und des Verfassungsschutzes tatsächlich in dieser Form existieren; welche konkreten Erkenntnisse eine Einordnung als 'linksextremistische Instrumentalisierung' rechtfertigen sollen; welche Gruppen und wie viele Personen damit gemeint seien; woher solche Erkenntnisse stammen; ob und in welchem Umfang Überwachungsmaßnahmen an Schulen stattfinden und ob Schulleitungen, Eltern oder Schülervertretungen darüber informiert wurden; ob der Tatbestand des § 14 Abs. 1 BbgVerfSchG als erfüllt angesehen wird und mit welcher Begründung; ob dadurch Pflichten aus dem Beamtenrecht oder Geheimhaltungspflichten verletzt werden; ob die Landesregierung dies als Bespitzelung einwertet; wie das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften dabei gesehen wird; ob eine Verletzung des schulischen Neutralitätsgebots vorliegt; welcher personelle und finanzielle Aufwand entstanden ist; ob es Strafanzeigen oder Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Kampagne gab; und ob die Landesregierung ein Missverhältnis zu rechtsstaatlichen Grundsätzen sieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Sven Hornauf eingereicht und richtet sich an die Landesregierung Brandenburg. Die Fragesteller berufen sich auf einen Medienbericht der Jungen Welt vom 04.06.2026 sowie auf eine Teilnehmerzahl von ca. 50.000 Schülern am 08.05.2026 laut Medienberichten – beide Angaben stammen nicht aus eigenen Feststellungen der Landesregierung. Zitiert wird eine Stellungnahme des MBJS gegenüber Medien, wonach das Ministerium verpflichtet sei, für Schulen relevante Hinweise anderer Behörden weiterzugeben, ohne dass damit eine politische Positionierung verbunden sei. Die Fragesteller zitieren § 14 Abs. 1 BbgVerfSchG im Wortlaut als rechtliche Grundlage, auf die sich der Verfassungsschutz laut Medienbericht berufen habe. Die Bezeichnung der Kampagne als von 'Linksextremisten instrumentalisiert' ist eine laut den Fragestellern aus Medienberichten wiedergegebene Einschätzung des Verfassungsschutzes bzw. MBJS, keine eigene Feststellung der Fragesteller oder belegte Tatsache.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2909, Wahlperiode 8, eingereicht 4. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.