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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Abwasser - KARL kommt auch nach Brandenburg

4. Juni 2026Dokument 8/2910 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
KommunalabwasserrichtlinieHerstellerverantwortungKläranlagenvierte ReinigungsstufeMikroschadstoffe

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), die 2025 in Kraft trat und bis Mitte 2027 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Kernpunkt ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, nach der sich Hersteller aus der Pharma- und Kosmetikbranche zu 80 % an der Finanzierung einer vierten Reinigungsstufe von Kläranlagen beteiligen sollen, die zur Beseitigung von durch deren Produkte verursachten Mikroschadstoffen notwendig ist. Anlass der Anfrage ist die Ablehnung eines Vorschlags im Bundesrat, von der Bundesregierung eine grundlegende Überarbeitung der KARL sowie einen einjährigen Aufschub der Umsetzungsfrist zu verlangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, die zumeist kommunalen Träger von Anlagen zur schadlosen Abwasserbeseitigung nach § 56 WHG i.V.m. §§ 64, 66 BbgWG sowie Hersteller aus der Pharma- und Kosmetikbranche.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie Brandenburg im Bundesrat abgestimmt hat und welche Bewertung dem Votum zugrunde lag. 2) Wie die Landesregierung eine Überarbeitung der KARL und eine zeitliche Verschiebung der Umsetzungsfrist bewertet. 3) Wie viele Abwasserbeseitigungseinrichtungen nach Ansicht der Landesregierung von der Nachrüstungspflicht mit einer vierten Reinigungsstufe betroffen sind. 4) Mit welchem geschätzten finanziellen Aufwand für die Nach-/Aufrüstung gerechnet wird. 5) Welche Mechanismen zur Sicherstellung der 80-prozentigen Herstellerkostenbeteiligung auf Landes- und Aufgabenträgerebene vorgesehen sind. 6) Welche rechtliche oder verwaltungsseitige Hilfestellung für kommunale Anlagenträger geplant ist. 7) In welchem Umfang und mit welchem zeitlichen Horizont sich die Entgelte für die Abwasserbeseitigung durch die KARL-Umsetzung verändern könnten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Laut Anfrage lehnte der Bundesrat einen Vorschlag des Wirtschaftsausschusses ab, der eine grundlegende Überarbeitung der KARL sowie einen einjährigen Aufschub ihrer verbindlichen Umsetzung gefordert hätte. Die EU-Richtlinie trat laut Anfrage 2025 in Kraft und ist bis Mitte 2027 in nationales Recht umzusetzen; sie sieht eine 80-prozentige Kostenbeteiligung der Hersteller (insbesondere Pharma- und Kosmetikbranche) an einer vierten Reinigungsstufe von Kläranlagen vor. Die Anfrage bezieht sich auf § 56 WHG i.V.m. §§ 64, 66 BbgWG als rechtliche Grundlage für die Träger der Abwasserbeseitigung in Brandenburg.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2910, Wahlperiode 8, eingereicht 4. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.