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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" (PMK -ausländische Ideologie-) von Oktober bis Dezember 2025

2. Juni 2026Dokument 8/2913 · WP 8Brandenburg
Daniel Freiherr von Lützow, Lena Kotré
Politisch motivierte Kriminalitätausländische IdeologieGewaltdelikteHasskriminalitätSachbeschädigung

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist die Antwort der Landesregierung Brandenburg auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Straf- und Gewalttaten, die im Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie“ (PMK -ausländische Ideologie-) erfasst werden. Erfragt wird der Berichtszeitraum Oktober bis Dezember 2025 sowie Nachmeldungen für einen früheren Zeitraum. Die Antwort enthält tabellarische Übersichten zu Gewaltdelikten, terroristischen Straftaten, Bildung krimineller Vereinigungen, Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten mit Angaben zu Tatort, Delikt und Kurzsachverhalt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Gemeinden und Landkreise in Brandenburg, in denen die registrierten Taten stattfanden, u. a. Potsdam, Cottbus/Chóśebuz, Prenzlau, Bad Freienwalde (Oder), Perleberg, Teltow, Lauchhammer, Königs Wusterhausen, Fürstenwalde/Spree, Wittstock/Dosse, Schönefeld, Strausberg, Beelitz, Schwielowsee, Hohen Neuendorf, Luckenwalde, Guben, Neuruppin, Kleinmachnow und Werder (Havel), sowie Behörden wie Polizei, Jobcenter und Sozialgericht, deren Mitarbeiter in mehreren Fällen Ziel von Straftaten waren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen: wie viele Straftaten im Bereich PMK-ausländische Ideologie- von Oktober bis Dezember 2025 registriert wurden, aufgeschlüsselt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Bildung krimineller Vereinigungen, Sachbeschädigungen und sonstigen Straftaten; Details zu den Gewalttaten (Ort, Landkreis, Datum, Alter/Geschlecht von Opfern und Tätern, Delikt, Kurzsachverhalt, Extremismusbezug, Hasskriminalitätskategorie); ob terroristische Straftaten oder Bildungen terroristischer/verfassungsfeindlicher Vereinigungen in diesem Phänomenbereich bekannt sind sowie Vernetzungen mit anderen ausländischen Strukturen; Details zu den sonstigen Straftaten; sowie Anzahl und Details nachgemeldeter Straftaten für den Zeitraum bis 30. September 2025.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass im Berichtszeitraum Oktober bis Dezember 2025 insgesamt 33 Straftaten im Bereich PMK-ausländische Ideologie- registriert wurden: 3 Gewaltdelikte, 0 terroristische Straftaten, 0 Fälle der Bildung krimineller Vereinigungen, 13 Sachbeschädigungen und 17 sonstige Straftaten. Zu den drei Gewaltdelikten sowie den 17 sonstigen Straftaten liegen tabellarische Auflistungen mit Tatort, Landkreis, Datum, Delikt, Kurzsachverhalt und Hasskriminalitätskategorie vor (z. B. Vorfälle mit den Zuordnungen deutschfeindlich, fremdenfeindlich, antisemitisch oder Rassismus durch die erfassenden Behörden). Für den Zeitraum bis 30. September 2025 wurden nachträglich acht weitere Straftaten gemeldet, bei denen es sich ausschließlich um Gewaltdelikte handelt; auch diese werden tabellarisch mit Tatort, Datum, Delikt und Kurzsachverhalt aufgeführt. Zu Fragen 3 und 4 (terroristische Straftaten bzw. Vereinigungsbildungen) verweist die Landesregierung auf die Antwort zu Frage 1, wonach in diesen Kategorien keine Fälle registriert wurden. Die Landesregierung erläutert zudem, dass bei „sonstigen Straftaten“ keine Opferangaben möglich sind, da Opfer im Definitionssystem als körperlich geschädigte natürliche Personen definiert sind.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1024 (Drucksache 8/2768) von den Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow und Lena Kotré (beide AfD-Fraktion). Die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Landesregierung nennt als Datengrundlage den Jahresendstand der KPMD-PMK-Meldungen vom 11. Februar 2026 und weist darauf hin, dass es sich um eine Eingangsstatistik handelt, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss durch Nachmeldungen und Korrekturen laufend aktualisiert wird. Die Fragesteller behaupten in ihrer Vorbemerkung einen Anstieg politisch motivierter Ausländerkriminalität um 114,3 % im Jahr 2018 und einen Rückgang um 20 % im Jahr 2019 (ohne Belegangabe im vorliegenden Dokument). Die Landesregierung weist darauf hin, dass das Strafgesetzbuch keinen Straftatbestand „Bildung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ kennt und dieser daher nicht abgebildet werden kann.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2913, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.