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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Extremismus - Aussteigerprogramm "wageMUT" des Verfassungsschutzes Brandenburg

2. Juni 2026Dokument 8/2915 · WP 8Brandenburg
Fabian Jank, Lena Kotré
AussteigerprogrammVerfassungsschutzRechtsextremismusDeradikalisierungDistanzierungsarbeit

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das Programm „wageMUT“, ein seit Frühjahr 2023 beim Verfassungsschutz Brandenburg angesiedeltes Ausstiegs- und Distanzierungsprogramm für Personen, die sich aus extremistischen Szenen lösen wollen. Die Fragesteller verweisen auf Medienberichte, wonach bis Ende 2025 lediglich 14 Personen aus dem Bereich Rechtsextremismus betreut worden seien, und fragen nach Schwerpunktsetzung, Fallzahlen nach Phänomenbereichen, rechtlicher Grundlage proaktiver Ansprache, Datenverarbeitung, Personal, Kosten und Evaluation des Programms.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Verfassungsschutz Brandenburg bzw. das Ministerium des Innern und für Kommunales als zuständige Stelle, Personen aus extremistischen Szenen (insbesondere Rechtsextremismus, aber auch Linksextremismus, Islamismus und Reichsbürger/Selbstverwalter), deren Angehörige sowie die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: warum der Schwerpunkt des Programms auf Rechtsextremismus liegt und ob eine gleichgewichtige Betreuung aller Phänomenbereiche geprüft wurde; wie viele Personen seit Programmstart nach Jahren und Phänomenbereichen betreut wurden; ob proaktive Kontaktierung erfolgt und auf welcher Rechtsgrundlage, nach welchen Kriterien und über welche Kanäle; wie Freiwilligkeit sichergestellt wird; welche personenbezogenen Daten erhoben und mit welchen Stellen ausgetauscht werden; wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation beteiligt sind; ob externe Träger eingebunden sind; welche Kosten und aus welchen Haushaltstiteln entstanden sind; nach welchen Kriterien ein erfolgreicher Ausstieg definiert wird; wie viele Programme regulär abgeschlossen bzw. abgebrochen wurden; ob eine Evaluation erfolgt ist; und ob die Landesregierung Reformbedarf sieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, das Programm richte sich gleichermaßen an alle Phänomenbereiche, der Schwerpunkt auf Rechtsextremismus ergebe sich aus der bisherigen Entwicklung und der Lageeinschätzung, wonach Rechtsextremismus seit Jahrzehnten die Hauptherausforderung darstelle. Seit Programmstart im Frühjahr 2023 wurden insgesamt 19 Fälle geführt (ohne Angehörigenunterstützung, Prüffälle oder Fälle in Anbahnung), weit überwiegend aus dem Bereich Rechtsextremismus, einige wenige aus dem Milieu „Reichsbürger und Selbstverwalter“ und einer aus dem Bereich Islamismus; weitergehende Details würden gemäß § 25 Abs. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes der Parlamentarischen Kontrollkommission mitgeteilt. Proaktive Kontaktierung finde statt, Rechtsgrundlage sei § 5 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes; zu Kriterien, Kanälen, Datenerhebung/-austausch, Kosten und Kostenaufschlüsselung verweist die Landesregierung jeweils auf die PKK-Unterrichtung. Personal: eine halbe Stelle des höheren Dienstes für die AG-Leitung und drei Stellen für Sachbearbeitung (eine Person davon in Elternzeit), mit Qualifikationen als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge und nachgeschultem Personal aus Polizeivollzugsdienst und Verwaltung sowie Zugang zu psychologischer Beratung und diversen Weiterbildungen. Die Durchführung erfolgt ausschließlich innerhalb des Verfassungsschutzes, Mittel stammen aus dessen Haushaltstitel. Vier Personen haben das Programm regulär abgeschlossen, drei haben abgebrochen. Eine externe Evaluierung ist für das laufende Jahr vorgesehen; die Landesregierung bewertet das Verhältnis von Aufwand, Kosten und Reichweite als positiv, will aber das Evaluierungsergebnis abwarten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Fabian Jank und Lena Kotré (AfD-Fraktion) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung nennt als Zahlen: 19 betreute Fälle seit Frühjahr 2023, davon 4 regulär abgeschlossen und 3 Abbrüche; Personal von einer halben Stelle (AG-Leitung) plus drei Stellen Sachbearbeitung. Als Rechtsgrundlage für proaktive Kontaktierung wird § 5 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes genannt; weitergehende Details zu mehreren Fragen (Kriterien, Datenaustausch, Kosten) werden gemäß § 25 Abs. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes an die Parlamentarische Kontrollkommission verwiesen statt öffentlich beantwortet. Eine externe Evaluierung ist laut Landesregierung für das laufende Jahr vorgesehen. Die Fragesteller stützen ihre Vorbemerkung auf einen Medienbericht von Zeit Online vom 28.12.2025, wonach bis Ende 2025 14 Personen aus dem Bereich Rechtsextremismus betreut worden seien, sowie auf den Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2024 (S. 206). Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 8/2772.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2915, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.