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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Klimaschutz - Klimamaßnahmen und deren Kosten

2. Juni 2026Dokument 8/2916 · WP 8Brandenburg
Lars Günther
MoorschutzKlimaanpassungKlimaschutzkostenWasserhaushalt LausitzStalltechnik

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit verschiedenen Klimaschutz- und Moorschutzmaßnahmen im Einzelplan 10 des Brandenburger Landesdoppelhaushaltes 2025/26 sowie deren Kosten. Der Fragesteller thematisiert unter anderem die Förderrichtlinie „Klima-/Moorschutz – investiv“, JTF-Projekte zum Wasserhaushalt in der Lausitz, emissionsmindernde Stalltechnik sowie einzelne Gutachten und Projekte zur kommunalen Klimaanpassung. Die Landesregierung antwortet zu jedem der acht Fragenkomplexe.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unter anderem Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg (insbesondere im Moorgebiet), Kommunen bei der Klimaanpassung, die Region Lausitz im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg sowie Betriebe der Tierhaltung (Rind und Schwein).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: (1) wie die Landesregierung zu Protesten gegen moor- und klimaschonende Landnutzung steht; (2) ob die Förderrichtlinie „Klima-/Moorschutz – investiv“ Konflikte zwischen Landwirten auslösen könnte und welche Akzeptanzmaßnahmen bzw. Evaluationsdaten es gibt; (3) wie die hydrologische Machbarkeit des Moorschutz- und Vernässungsprogramms angesichts konkurrierender Wassernutzungen sichergestellt werden soll; (4) welche technischen Lösungen und Kosten seit 2023 bei emissionsmindernder Stalltechnik erarbeitet wurden; (5) was konkret unter bestimmten JTF-Projekten („Grundlagenbetrachtungen zum Wasserdargebot“, „Anpassungsmaßnahmen Wasser- und Auenentwicklung“) zu verstehen ist und welche Maßnahmen und Kosten dazugehören; (6) wie diese JTF-Projekte touristisch und wasserstoffwirtschaftlich nutzen sollen; (7) weshalb ein nicht mehr budgetierter Haushaltstitel weiterhin im Einzelplan 10 auftaucht; (8) ob aus Sicht des Fragestellers bei bestimmten Klimaanpassungsprojekten (u.a. „Klimafit“, „Resilient Cities“) ein aus seiner Sicht vermittelbares Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zu Frage 1 sieht sie keine erkennbare Zunahme öffentlicher Kritik und verweist auf ein Kommunikationsgutachten zum Moorschutz, das am 17.03.2026 vorgestellt wurde; Moorschutz erfolgt auf Basis von Freiwilligkeit. Zu Frage 2 erklärt sie, über 80 % der Förderanträge beträfen moorschonende Bewirtschaftungstechnik, Konflikte seien nicht erkennbar, eine gesonderte Akzeptanzsicherung sei nicht nötig. Zu Frage 3 verweist sie darauf, dass es kein eigenständiges „Vernässungsprogramm“ gebe, sondern Wiedervernässung laut Moorschutzprogramm nur in Abhängigkeit vom regionalen Wasserdargebot erfolge. Zu Frage 4 werden zukunftsfähige Stallbaukonzepte für Rind und Schwein im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds erarbeitet, u.a. mit Kot-Harn-Trennung, Wärmepumpen und PV-Anlagen; konkrete Gesamtkosten werden nicht genannt. Zu Frage 5 werden unter „Grundlagenbetrachtungen zum Wasserdargebot“ drei Studien im Umfang von 630.000 Euro durchgeführt, unter „Anpassungsmaßnahmen Wasser- und Auenentwicklung“ drei Maßnahmen im Umfang von 17,3 Mio. Euro (u.a. rund 60 neue/rückgebaute Grundwassermessstellen, Durchflussmessanlage Kleinkoschen, Wehr/Schleuse Alt Schadow). Zu Frage 6 sollen die Maßnahmen die Wasserbilanz verbessern und mittelfristig touristische und wasserstoffwirtschaftliche Synergien ermöglichen. Zu Frage 7 sei der Titel 893 20 nur aus haushaltsrechtlichen Gründen (Vorjahreswerte) noch im Einzelplan 10 aufgeführt, obwohl er in den Einzelplan 08 umgesetzt wurde und im Haushaltsplan 2027/2028 nicht mehr enthalten sei. Zu Frage 8 verteidigt die Landesregierung die Projekte „Checkliste Klimaanpassung“ und „Klima-Tandem“ mit Kosten von 126.711 Euro bzw. 76.968 Euro (Haushaltsjahr 2024) als Unterstützung für Kommunen beim Einstieg in die Klimaanpassung; die Checkliste sei kostenfrei nutzbar.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1027 (Drucksache 8/2771) vom Abgeordneten Lars Günther (AfD-Fraktion); die vorliegende Drucksache 8/2916 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Der Fragesteller verweist auf einen vom Landesbauernverband genannten Transformationsfonds von 5,2 Mrd. Euro über mindestens 30 Jahre, dem laut Fragesteller zunächst 500.000 Euro im Haushaltstitel 684 11 (Ansatz 2024) gegenüberstünden – diese Zahl stammt vom Landesbauernverband, nicht von der Landesregierung. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: über 80 % der Förderanträge für moorschonende Bewirtschaftungstechnik, 630.000 Euro für Studien zum Wasserdargebot, 17,3 Mio. Euro für Wasser- und Auenentwicklungsmaßnahmen, 126.711 Euro und 76.968 Euro für die genannten Klimaanpassungsprojekte (Haushaltsjahr 2024), sowie eine geplante Moorwiedervernässungsfläche von rund 250.000 Hektar (laut Vorbemerkung des Fragestellers). Verwiesen wird auf das Moorschutzprogramm Brandenburg (insbesondere Grundsätze 1, 3 und 5, S. 40) sowie auf ein Kommunikationsgutachten zum Moorschutz.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2916, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.