✅ Entlastung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Landtags Brandenburg. Es geht um die Prüfung der Haushaltsrechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 und die Frage, ob ihm dafür die Entlastung erteilt werden soll. Da das Verfassungsgericht als unabhängiger Gerichtshof gegenüber anderen Verfassungsorganen eigenständig ist, beschließt der Landtag über seine Entlastung gesondert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist der Präsident des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg sowie der Landtag Brandenburg, der die Entlastung beschließen muss.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt dem Landtag zu beschließen, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2023 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung zu erteilen.
🔎 Kernergebnisse
Der Präsident des Verfassungsgerichtes informierte den Ausschuss in der 6. Sitzung am 28.05.2026 über die Haushaltsführung im Rechnungsjahr 2023 und stand für Fragen zur Verfügung. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle beschloss einstimmig (9 : 0 : 0), dem Landtag die Entlastung zu empfehlen.
⚡ Einordnung
Berichterstatter ist der Abgeordnete Andreas Galau (AfD). Grundlage der Entlastung sind § 114 der Landeshaushaltsordnung und Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg. Die abschließende Beratung fand in der 6. Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 28.05.2026 statt, der Beschluss erfolgte einstimmig mit 9 : 0 : 0 Stimmen.