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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ EU-Agrarpolitik - Auswirkungen der GAP-Reform (MFR 2028 - 2034) auf Brandenburg, degressive Flächenzahlung (DABIS) und Verlust landespolitischer Gestaltungshoheit

4. Juni 2026Dokument 8/2925 · WP 8Brandenburg
Lars Hünich, Fabian Jank
Gemeinsame AgrarpolitikDirektzahlungenDegression und KappungMehrjähriger Finanzrahmenländliche Entwicklung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028 bis 2034. Zentrale Themen sind die geplante degressive flächenbezogene Einkommensstützung (DABIS), bei der Direktzahlungen ab einer bestimmten Betriebsgröße abgeschmolzen werden sollen, sowie die geplante Integration der bisherigen ELER-Förderung (zweite Säule) in neue Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (NRP-Pläne). Die Fragesteller thematisieren zudem höhere nationale Kofinanzierungsanforderungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Landesregierung 1.815 brandenburgische Agrarbetriebe, insbesondere größere Betriebe, da Brandenburg mit durchschnittlich rund 280 Hektar Betriebsgröße (gegenüber ca. 60 Hektar bundesweit) laut Fragestellern überproportional von der Degression betroffen wäre. Genannt werden außerdem die ostdeutschen Bundesländer insgesamt sowie Institutionen wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) und die Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: ob eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der DABIS auf Betriebe unterschiedlicher Größenklassen vorliegt; wie sich die Landesregierung zur DABIS positioniert und ob sie sich im Bundesrat für eine Abmilderung einsetzt; ob eine abgestimmte Bundesratsinitiative mit anderen ostdeutschen Ländern geplant ist; welche Auswirkungen die Integration der ELER-Programme in die NRP-Pläne auf die Gestaltungshoheit Brandenburgs hat; wie die Landesregierung die erhöhten Kofinanzierungsanforderungen angesichts der Haushaltslage bewertet; ob das Mindestziel von 10 % der Mittel für ländliche Räume ausreicht; und auf welchen Wegen die Landesregierung bisher Einfluss auf die MFR-Verhandlungen genommen hat.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass nach Berechnungen vom März 2026 die DABIS-Vorschläge für Brandenburg jährliche Verluste von rund 80 Millionen Euro bei Direktzahlungen und 1.815 betroffene Betriebe bedeuten würden; eine Aufschlüsselung nach Betriebsgröße liegt noch nicht vor. Die Landesregierung weist die Vorschläge zu Kappung und Degression zurück und verweist auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder vom 25. September 2025 sowie die „Berliner Erklärung der Ostdeutschen Bundesländer zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028“ vom 18. Januar 2026, die sieben Forderungen enthält, u. a. die Zurückweisung von Kappung und Degression sowie die Unterstützung von Junglandwirten. Zur ELER-Integration erklärt die Landesregierung, die Aufteilung der Maßnahmen in regionalen Kapiteln bleibe in Länderverantwortung. Für Brandenburg als Übergangsregion gelte laut Landesregierung ein nationaler Mindestkofinanzierungssatz von maximal 40 % statt bis zu 60 %; diese Anforderungen werden von der Landesregierung als kritisch eingeschätzt, weshalb der bisherige Maßnahmenzuschnitt nicht beibehalten werden könne. Zum Mindestziel von 10 % für ländliche Räume antwortet die Landesregierung, dass mehr als 10 % nötig seien, um das bisherige ELER-Förderniveau fortzuschreiben, wobei zusätzlich rund ein Drittel der NRP-Mittel fest für die GAP reserviert sei.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1041 (Drucksache 8/2790) von den Abgeordneten Lars Hünich und Fabian Jank (AfD-Fraktion); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Vorbemerkung mit Zahlen zur bisherigen ELER-Förderung (rund 1,8 Milliarden Euro 2015–2023, davon 400 Millionen Euro LEADER, 344 Millionen Euro Ökologischer Landbau, 257 Millionen Euro Ausgleichszahlungen) sowie zur EU-Kommissionsvorlage vom 16. Juli 2025 stammt von den Fragestellern. Die Landesregierung nennt als eigene Zahlen: ca. 80 Millionen Euro jährliche Verluste, 1.815 betroffene Betriebe, maximal 40 % nationaler Kofinanzierungssatz für Brandenburg als Übergangsregion, sowie Verweise auf die Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.09.2025 und die Berliner Erklärung vom 18.01.2026.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2925, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.