❓ Sparkasse - Entwicklung der Versorgung mit kredit- und geldwirtschaftlichen Leistungen der Sparkassen im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Entwicklung der Versorgung mit kredit- und geldwirtschaftlichen Leistungen der Sparkassen im Land Brandenburg. Die Fragesteller verweisen auf einen bundesweiten Rückgang der Bankfilialen und fragen nach der Entwicklung des Filialnetzes der 11 Sparkassen in Brandenburg von 2004 bis 2025 sowie nach der Bewertung der Landesregierung dazu.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kundinnen und Kunden der Sparkassen in Brandenburg, insbesondere ältere Menschen in ländlichen Regionen, sowie die 11 Sparkassen im Land Brandenburg und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als deren Träger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele Filialen, Selbstbedienungscenter und Geldautomatenstandorte gab es von 2004 bis 2025 je Sparkasse? Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? Welche Bedeutung misst sie der Bargeldversorgung bei? Wie viele Geldautomaten waren Ziel von Diebstählen oder Einbrüchen? Was unternimmt die Landesregierung zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum? Plant sie Gesetzesinitiativen für eine Mindestanzahl an Filialen? Wie bewertet sie die Forderung der Verbraucherzentrale Brandenburg nach gesetzlichen Mindestanforderungen analog zum Post-Universaldienst?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung legt eine Anlage mit Filialzahlen je Sparkasse von 2004 bis 2025 vor: Die Gesamtzahl der Filialen in Brandenburg sank von 416 (2004) auf 330 (2025), die mit Personal besetzten Filialen von 341 auf 223, während SB-Filialen von 75 auf 107 stiegen. Laut Ostdeutschem Sparkassenverband gab es 2024 drei Angriffe auf Geldausgabeautomaten brandenburgischer Sparkassen; eine Statistik über den Zeitraum 2004-2025 wird nicht geführt. Die Landesregierung erklärt, der Rückgang der Filialen spiegele verändertes Kundenverhalten (Online-Banking) wider, Entscheidungen über Filialen träfen die Verwaltungsräte der Sparkassen, die zu zwei Dritteln aus kommunalen Vertretern bestehen. Die Landesregierung sieht kein Versagen der Sparkassen bei ihrer Geschäftspolitik und plant daher keine Gesetzesinitiative für eine Mindestanzahl an Filialen; die Sparkassenaufsicht würde nur bei einem eindeutigen Versagen tätig.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Christian Dorst), Drucksache 8/2777, beantwortet durch den Minister der Finanzen. Die Antwort enthält eine Anlage mit detaillierten Filialzahlen je Sparkasse für 2004-2025. Rechtsgrundlage ist das Brandenburgische Sparkassengesetz (BbgSpkG), insbesondere § 2 Absatz 1 und 3 sowie §§ 8-11. Laut Landesregierung lässt sich kein Versagen der brandenburgischen Sparkassen bei der Gestaltung ihrer Geschäftspolitik feststellen, weshalb keine zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung geplant sind.