📝 Bauwesen - Bauen muss wieder einfacher werden - Brandenburg setzt den Kurs für mehr Tempo, weniger Bürokratie und mehr bezahlbaren Wohnraum fort
📋 Worum geht es?
Die SPD-Fraktion beantragt die Durchführung einer Aktuellen Stunde im Landtag Brandenburg zum Thema einer Novellierung der Bauordnung. Laut Antragstellern soll damit die Schaffung von Wohnraum beschleunigt und erleichtert werden, da Wohnungsmärkte angespannt seien, Baukosten stiegen und ein hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum bestehe. Die Aktuelle Stunde soll nach Angaben der Antragsteller Gelegenheit bieten, die Bedeutung der Bauordnungsnovelle für Wohnraumschaffung, Wirtschaftsstandort und Bürgerentlastung zu erörtern und Erwartungen an den Bund zu formulieren.
👥 Wer ist betroffen?
Laut Antrag sind Bauherren, Kommunen und Unternehmen in Brandenburg sowie Bürgerinnen und Bürger, die von Wohnraummangel betroffen sind, angesprochen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die SPD-Fraktion beantragt gemäß § 59 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg die Durchführung einer Aktuellen Stunde zum genannten Thema. Ein konkreter Gesetzestext oder Beschlussvorschlag ist in diesem Antrag nicht enthalten; es handelt sich um einen Antrag auf eine parlamentarische Debatte.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag selbst enthält keine Gesetzesänderungen, sondern beschreibt in der Begründung laut Antragstellern geplante Inhalte einer Novellierung der Bauordnung: Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Ausweitung der Genehmigungsfiktion, zusätzliche Genehmigungsfreistellungen sowie Erleichterungen für Nutzungsänderungen, Dachausbauten und Aufstockungen. Zudem nennen die Antragsteller den Abbau von Kostentreibern, die Stärkung digitaler Verfahren sowie eine ergänzende Novellierung des Baugesetzbuchs auf Bundesebene zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der SPD-Fraktion am 09.06.2026 (Drucksache 8/2927, 8. Wahlperiode) als Antrag auf eine Aktuelle Stunde nach § 59 Absatz 2 der Geschäftsordnung. Eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor, da es sich nicht um eine Anfrage handelt. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden im Dokument nicht genannt; die beschriebenen Maßnahmen zur Bauordnungsnovelle sind Angaben der Antragsteller in der Begründung, nicht Teil eines Gesetzestextes in diesem Dokument.