Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Windenergieanlage - Bau von fünf Windrädern des Großanlagentyps VESTAS 172 im Bad Freienwalder Ortsteil Hohensaaten

9. Juni 2026Dokument 8/2928 · WP 8Brandenburg
Lars Günther
WindenergieanlagenWindvorranggebietekommunales EinvernehmenNaturschutzRegionalplanung

📋 Worum geht es?

Die KINESIS Windpark 1 GmbH plant im Bad Freienwalder Ortsteil Hohensaaten den Bau und Betrieb von fünf rund 261 Meter hohen Windrädern des Typs VESTAS 172. Die Fragesteller führen an, dass zwar zahlreiche Fachbehörden das Vorhaben rechtlich für zulässig einstufen, die Stadt Bad Freienwalde (Oder) jedoch per Grundsatzbeschluss ihrer Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2023 Windrädern im gesamten Gemeindegebiet kein Einvernehmen erteilen will. Die Fragesteller verweisen zudem auf Hinweise der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree zu möglichen Beeinträchtigungen des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin und auf eine aus ihrer Sicht bereits übererfüllte Vorgabe für Windvorranggebiete.

👥 Wer ist betroffen?

Die Stadt Bad Freienwalde (Oder) mit dem Ortsteil Hohensaaten, die KINESIS Windpark 1 GmbH als Vorhabenträgerin, beteiligte Behörden (u.a. Landkreis Märkisch-Oderland, BLDAM, BAIUD, Gemeinsame Landesplanungsabteilung, Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Landesamt für Umwelt, Landesbetrieb Straßenwesen) sowie das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1. Welcher Akteur entscheidet letztlich über die Realisierung des Vorhabens trotz kommunaler Ablehnung? 2. Falls die Letztentscheidung bei der Landesregierung bzw. nachgeordneten Behörden liegt, auf Basis welcher Kriterien diese getroffen wird. 3. Wie die Landesregierung zwischen kommunaler Letztentscheidungskraft und Erneuerbare-Energien-Zielen abwägen würde, wenn laut den Fragestellern bis zum 31. Dezember 2027 keine Flächenziele mehr zu erreichen seien. 4. Welches Gewicht dem von den Fragestellern angeführten Vogelschutzproblem gegen die Vorhabenrealisierung zukomme. 5. Welche der Allgemeinheit zufallenden Kosten (Infrastruktur, Behörden) mit der Vorhabenrealisierung verbunden seien. 6. Ob die Vorhabenrealisierung den Zubau bisher nicht bestehender Strukturen erfordere.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Lars Günther (AfD-Fraktion) am 09.06.2026. Die Fragesteller führen an, die Stadt Bad Freienwalde (Oder) habe am 9. November 2023 einen Grundsatzbeschluss gegen Windräder im gesamten Gemeindegebiet gefasst und zum damaligen Zeitpunkt mit 1,97 % die Vorgabe von 1,8 % Anteil an Windvorranggebieten bereits übererfüllt. Die Fragesteller verweisen zudem auf eine Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree, wonach das Gebiet laut gebietsbezogener Umweltprüfung für Windenergienutzung nur „mäßig geeignet“ sei und eine vertiefte Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung wegen möglicher Beeinträchtigungen des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin erforderlich sein könnte. Die Fragesteller nennen den Teilregionalplan Oderland-Spree (Stand 29. Januar 2024) als Grundlage, wonach das Vorhabengebiet nicht innerhalb eines Windvorranggebiets liege. Eine inhaltliche Antwort der Landesregierung zu den gestellten Fragen ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2928, Wahlperiode 8, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.