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BrandenburgAntragSPDCDU

📝 Kinderschutz - Grundlagen für den interkollegialen Ärzteaustausch zum Kindeswohl schaffen

9. Juni 2026Dokument 8/2930 · WP 8Brandenburg
Kinderschutzärztliche SchweigepflichtKindesmisshandlungHeilberufsgesetzDoctorhopping

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit dem Schutz von Kindern vor Misshandlung. Hintergrund ist, dass Ärztinnen und Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung derzeit grundsätzlich nicht ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten untereinander über ihre Befunde austauschen dürfen, da die ärztliche Schweigepflicht dies einschränkt. Die antragstellenden Fraktionen wollen prüfen lassen, ob das Heilberufsgesetz so geändert werden kann, dass ein solcher Austausch zum Schutz des Kindeswohls möglich wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt oder Misshandlung werden könnten, sowie Kinder- und Jugendärzte, andere Ärztinnen und Ärzte in ambulanter und stationärer Behandlung und die Landesregierung, die mit der Prüfung befasst werden soll.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion fordern, dass die Landtag die Landesregierung bittet, im Rahmen einer Novellierung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) die Möglichkeit eines interkollegialen Ärzteaustauschs zur Verbesserung des Kinderschutzes zu prüfen und dem Landtag einen Sachstandsbericht dazu vorzulegen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag selbst enthält keine Gesetzesänderung, sondern einen Prüfauftrag an die Landesregierung. Die Fraktionen begründen ihre Forderung damit, dass Ärztinnen und Ärzte bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung derzeit eine strafrechtliche Relevanz befürchten müssten, wenn sie sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten austauschen. Sie verweisen auf das Phänomen des sogenannten „Doctorhopping“, bei dem misshandelnde Erziehungsberechtigte laut den Antragstellern häufiger den Arzt wechseln, um Misshandlungen zu vertuschen. Als rechtliche Grundlage nennen sie Artikel 27 Absatz 5 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Eine Antwort oder ein Ergebnis der Prüfung durch die Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag gemeinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, eingegangen und ausgegeben am 09.06.2026. Der Antrag verweist auf Artikel 27 Absatz 5 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie auf § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Eine Antwort oder ein Sachstandsbericht der Landesregierung liegt im Dokument noch nicht vor, da dieser erst mit dem Antrag angefordert wird.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2930, Wahlperiode 8, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.