📝 Kriegsgrab - Ehren- und Mahnmale wirksam schützen - Geschichtsrevisionismus unterbinden
📋 Worum geht es?
Die BSW-Fraktion thematisiert den Schutz von Ehren- und Mahnmalen in Brandenburg, die der Roten Armee und Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft gewidmet sind. Die Fraktion verweist auf den 85. Jahrestag des Überfalls der Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22. Juni 2026 und macht geltend, dass seit 2022 Forderungen nach kritischer Revision oder 'Kontextualisierung' dieser Erinnerungsorte zunähmen. Die Antragsteller bezeichnen dies als Geschichtsrevisionismus, der unterbunden werden solle.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die rund 150 in der Brandenburgischen Denkmalliste eingetragenen Ehren- und Mahnmale für die Rote Armee und Kriegsopfer, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) als zuständige Denkmalfachbehörde sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. das Vorhandensein denkmalfachlicher Begutachtungen für eingetragene Ehren- und Mahnmale zu prüfen und fehlende Gutachten bis zum vierten Quartal 2027 zu erstellen und zu veröffentlichen, 2. die Eintragung noch nicht erfasster Mahnmale in die Denkmalliste zu beschleunigen, 3. politisch motivierte Änderungen oder Ergänzungen an eingetragenen Mahnmalen zu unterbinden (außer Korrektur inhaltlicher Fehler auf Schrifttafeln), 4. jegliche Löschung von Mahn- und Ehrenmalen aus der Denkmalliste zu unterbinden, 5. eine Verlegung (Translozierung) solcher Mahnmale nur nach Einzelfallabwägung des öffentlichen Interesses zuzulassen, 6. die Sanierung der Mahnmale voranzutreiben und dem Landtag im dritten Quartal 2026 den konkreten Finanzbedarf für die Haushaltsberatungen mitzuteilen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag verweist auf Artikel 18 des deutsch-sowjetischen Vertrags über gute Nachbarschaft von 1990, laut dem die Bundesrepublik den auf deutschem Boden errichteten sowjetischen Kriegsopfer-Denkmälern Schutz unter deutschen Gesetzen zusichert. Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 930 (Drucksache 8/2647) sind etwa 150 Objekte in die Brandenburgische Denkmalliste eingetragen; nach 1990 habe es verschiedentlich Löschungen, Translozierungen und Sanierungsmaßnahmen gegeben, zu denen jedoch keine statistische Erhebung vorliege. Die Antragsteller führen weiter das deutsch-russische Kriegsgräberabkommen von 1994 an, wonach die Bundesrepublik laut Artikel 3 Absatz 3 verpflichtet sei, auf eigene Kosten die Erhaltung russischer Kriegsgräber zu gewährleisten; die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages seien 2023 zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Recht der deutschen Regierung zur Umgestaltung dieser Gräber nicht vorgesehen sei (WD 10-3000-015/23). Die Nachqualifizierung von aus DDR-Denkmallisten stammenden Objekten erfolge laut Antragsbegründung bislang nur anlassbezogen, aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten im BLDAM.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion am 09.06.2026. Das Dokument ist ein Antrag, keine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Genannte Fristen: Erstellung fehlender Gutachten bis viertes Quartal 2027, Mitteilung des Finanzbedarfs für Sanierungen im dritten Quartal 2026. Verwiesen wird auf die Drucksache 8/2647 (Antwort auf Kleine Anfrage 930) sowie auf den deutsch-sowjetischen Vertrag von 1990 und das deutsch-russische Kriegsgräberabkommen von 1994 sowie ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD 10-3000-015/23).