📝 Gesetzliche Krankenversicherung - Gesundheitsversorgung in Brandenburg jetzt sichern - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kritisch begleiten und auf Brandenburger Bedürfnisse anpassen
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der angespannten finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem vom Bundeskabinett am 29. April 2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die antragstellenden Fraktionen SPD und CDU begrüßen das Ziel, die GKV-Finanzierung auf ein solides Fundament zu stellen, fordern aber, dass die für Herbst 2026 angekündigte strukturelle Reform die Besonderheiten Brandenburgs als dünn besiedeltes Flächenland mit geringer Ärztedichte berücksichtigt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gesetzlich Versicherte und Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum Brandenburgs, Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie weitere Leistungserbringer der ambulanten und stationären Versorgung, Brandenburger Krankenhäuser und deren Beschäftigte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktionen fordern die Landesregierung auf: 1. die flächendeckende gesundheitliche Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, in den Mittelpunkt der Bewertung des GKV-Reformgesetzes zu stellen und das Gesetzgebungsverfahren kritisch-konstruktiv zu begleiten, wobei der Bund kostendeckende Beiträge für versicherungsfremde Aufgaben aus Steuermitteln leisten soll; 2. sich auf Bundesebene für tiefgreifende Strukturreformen einzusetzen, die finanzielle Stabilität und bedarfsgerechte Versorgung sichern, ohne dass die Ambulantisierung im Rahmen der Krankenhausreform den ambulanten Bereich einschränkt; 3. sich für eine verlässliche Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen einzusetzen; 4. die geplante Förderrichtlinie für Polikliniken auf den Aufbau leistungsfähiger ambulanter Versorgungsstrukturen auszurichten.
🔎 Konkrete Inhalte
Die Antragsteller führen aus, dass sich die GKV-Zusatzbeiträge seit 2022 mehr als verdoppelt haben und laut FinanzKommission Gesundheit (FKG) ohne Reform bis 2030 jährliche Zusatzbelastungen von rund 20 Milliarden Euro drohen; der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte demnach von derzeit 2,9 % auf etwa 4,7 % steigen, was für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer mit 3.500 Euro Bruttomonatseinkommen eine Mehrbelastung von rund 700 Euro jährlich bedeuten würde. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll laut Antragstellern ein für 2027 erwartetes Defizit von rund 15 Milliarden Euro ausgleichen. Laut Angaben der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, auf die sich die Antragsteller berufen, arbeiten derzeit 80 % der Brandenburger Kliniken defizitär.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen der SPD und der CDU am 09.06.2026 (Drucksache 8/2932). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag und keine Anfrage handelt. Die Antragsteller berufen sich auf Zahlen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) sowie auf Angaben der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Die geplante strukturelle Reform der GKV wurde laut Antrag von der Bundesregierung für Herbst 2026 angekündigt; das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde laut Antrag am 29.04.2026 vom Bundeskabinett verabschiedet.